Gebühren Haushalte vom 01. Januar bis 30. Juni 2016
Die Abfallgebühren werden in Form eines Personengebührensatzes erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.
Gebührensätze pro Einwohner und 1. Halbjahr im Überblick
Gebührensätze nach § 4a Abs. 2a, b Gebührensatzung |
1. Halbjahr 2016 in Euro |
Voller Personengebührensatz - 30 Liter |
31,51 |
Voller Personengebührensatz - 30 Liter bei Eigenkompostierung |
28,39 |
Personengebührensatz bei Volumenhalbierung - 15 Liter |
23,69 |
Personengebührensatz bei Volumenhalbierung - 15 Liter bei Eigenkompositerung |
20,57 |
Personengebührensatz bei Drittelung - 10 Liter |
17,96 |
Das Behältervolumen wird so bemessen, dass eine alternierende Rest- und Bioabfallerfassung (14-tägiger Abfuhrrhythmus) erfolgen kann (Zuordnung des Behältervolumens).
Gebührenbefreiungen können auf Antrag gewährt werden.
Zusätzliches Behältervolumen
Auf Antrag können zusätzlich zum vorzuhaltenden Behältervolumen weitere Abfallbehälter für Rest- und Bioabfall gegen Gebühr bereitgestellt werden. Die monatliche Gebühr für zusätzliches Behältervolumen ist zusätzlich zum Personengebührensatz zu entrichten.
Gebühreneinzug
Die Abfallgebühren werden gegenüber dem gebührenpflichtig Veranlagten (meist Grundstückseigentümer) mit Gebührenbescheid für das erste Halbjahr 2016 geltend gemacht. Die Gebühren sind jeweils am 15. Februar und 15. Mai fällig.