Leistungsgebühr für Bioabfall
Der Landkreis erhebt gemäß § 4 Abs. 4 der Gebührensatzung eine Leistungsgebühr für Bioabfall.
Bei der Abfuhr von Bioabfällen bestimmt sich die pro Jahr zu zahlende Leistungsgebühr (Behältergebühr) nach der Anzahl und dem Volumen der verwendeten Behälter bei einem 14-tägigem Abfuhrrhythmus.
Behältergebühr Biotonne
Behältervolumen | Gebühr pro Monat | Gebühr pro Jahr |
60 Liter | 1,85 Euro | 22,20 Euro |
80 Liter | 2,47 Euro | 29,60 Euro |
120 Liter | 3,70 Euro | 44,40 Euro |
240 Liter | 7,40 Euro | 88,80 Euro |
660 Liter | 20,35 Euro | 244,20 Euro |
Mindestbehältervolumen
Als Grundlage für die Behälterbereitstellung werden 5 Liter Mindestbehältervolumen für Bioabfall pro Einwohner und Woche zugeordnet (nicht unmittelbar gebührenrelevant). Darüber hinaus sind die Gefäße frei wählbar.
Gebühr Bioabfallsack
Bioabfallsack | Gebühr pro Bioabfallsack |
120 Liter | 1,50 Euro |