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Bioabfall

Bioabfälle sind im Siedlungsabfall enthaltene biologisch abbaubare nativ-organische Abfallanteile
(z. B. organische Küchenabfälle, Gartenabfälle), die kompostiert werden können. Die Biotonne wird jedem Grundstück zugeordnet, wenn keine Eigenkompostierung durchgeführt wird. Allerdings ist die Biotonne auch eine sinnvolle Ergänzung zur Eigenkompostierung.

Die Abfuhr von Bioabfall erfolgt im 14-tägigen Rhythmus. Wird auf dem Grundstück nicht
kompostiert, werden mindestens 5 Liter pro Person und Woche zu Grunde gelegt
(entspricht 10 Liter/Person in 14 Tagen). 

Nachfolgend genannte Abfälle können in der Biotonne entsorgt werden:

  • Obst-, Gemüsereste
  • Speise-, Lebensmittelreste
  • Eierschalen, Nussschalen
  • Knochen
  • Kaffeesatz, Filtertüten
  • Teereste, Teebeutel
  • Küchenpapier
  • Holzwolle, Sägemehl, Holz (sofern die Stoffe nicht chemisch behandelt sind)
  • Grasschnitt
  • Blumen, Blumentopferde
  • Laub, Nadelstreu
  • Reisig, Strauchschnitt
  • Wildkräuter, Unkräuter, Samen
  • Haare, Federn, Kleintiermist

Nachfolgend genannte Abfälle dürfen nicht in die Biotonne eingegeben werden:

  • Asche, Kehricht, Staubsaugerbeutel
  • Glas, Metall, Plaste
  • Verpackungen aus Verbundmaterial
  • Plastiktüten, Folien
  • Papier in größeren Mengen
  • Windeln, Hygieneartikel
  • Textilien
  • Tierkadaver, Abfälle von Wild, Abfälle von Schlachtungen
  • Schadstoffe (z. B. Farben, Lösungsmittel, Chemikalien, Batterien)
  • anorganische Abfälle (z. B. mineralisches Kleintierstreu, Bauschutt, Steine, Blumentöpfe)
  • chemisch behandeltes Holz

Die sortenreine Erfassung des Bioabfalls ist sehr wichtig, denn schon ein Störstoffanteil von über 5 % macht den Bioabfall für eine Kompostierung unbrauchbar.

Bioabfallsäcke

Tipps zum Umgang mit der Biotonne.

defekte oder abhanden gekommene Bioabfallbehälter

Entsorgung von Grünschnitt

Grünschnitt bis 1 m³ aus privaten Grundstücken wird an der Kompostieranlage des Ilm-Kreises sowie an der Verbandsdeponie Rehestädt gebührenfrei angenommen.

Sollen größere Mengen oder Mengen aus dem gewerblichen Bereich entsorgt werden, wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro/Tonne erhoben (Annahme nur auf Kompostieranlage). Bei Einzelanlieferungen von über 1 m³ und einem Gewicht kleiner 200 kg wird eine Pauschalgebühr von 2,50 Euro erhoben.

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