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Bioabfall

Bioabfälle sind im Siedlungsabfall enthaltene biologisch abbaubare nativ-organische Abfallanteile (z. B. organische Küchenabfälle, Gartenabfälle), die kompostiert werden können. Die Biotonne wird jedem Grundstück zugeordnet, wenn keine Eigenkompostierung durchgeführt wird. Allerdings ist die Biotonne auch eine sinnvolle Ergänzung zur Eigenkompostierung.

Die Abfuhr von Bioabfall erfolgt im 14-tägigen Rhythmus. Wird auf dem Grundstück nicht kompostiert, werden mindestens 5 Liter pro Person und Woche zu Grunde gelegt (entspricht 10 Liter/Person in 14 Tagen). 

Nachfolgend genannte Abfälle können in der Biotonne entsorgt werden:

  • Obst-, Gemüsereste
  • Speise-, Lebensmittelreste
  • Eierschalen, Nussschalen
  • Knochen
  • Kaffeesatz, Filtertüten
  • Teereste, Teebeutel
  • Küchenpapier
  • Holzwolle, Sägemehl, Holz (sofern die Stoffe nicht chemisch behandelt sind)
  • Grasschnitt
  • Blumen, Blumentopferde
  • Laub, Nadelstreu
  • Reisig, Strauchschnitt
  • Wildkräuter, Unkräuter, Samen
  • Haare, Federn, Kleintiermist

Nachfolgend genannte Abfälle dürfen nicht in die Biotonne eingegeben werden:

  • Asche, Kehricht, Staubsaugerbeutel
  • Glas, Metall, Plaste
  • Verpackungen aus Verbundmaterial
  • Plastiktüten, Folien
  • Papier in größeren Mengen
  • Windeln, Hygieneartikel
  • Textilien
  • Tierkadaver, Abfälle von Wild, Abfälle von Schlachtungen
  • Schadstoffe (z. B. Farben, Lösungsmittel, Chemikalien, Batterien)
  • anorganische Abfälle (z. B. mineralisches Kleintierstreu, Bauschutt, Steine, Blumentöpfe)
  • chemisch behandeltes Holz

Die sortenreine Erfassung des Bioabfalls ist sehr wichtig, denn schon ein Störstoffanteil von über 5 % macht den Bioabfall für eine Kompostierung unbrauchbar.


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