Sperrmüll
Für die Abholung von Sperrmüll vor dem Grundstück wird ab 2026 eine Gebühr in Höhe von 30,00 € pro Abholung fällig.
Gleichzeitig erhöht sich die Menge an Sperrmüll, welche pro Abholung bereitgestellt werden darf, von 1 m³ auf 2 m³ pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert und die Anzahl der Abholungen im Jahr pro Grundstück ist nicht begrenzt.
Grundstückseigentümer, die den Sperrmüll selbst auf den Entsorgungsanlagen mit dem ausgefüllten Antrag zur Entsorgung von Sperrmüll anliefern, können dies weiterhin 2 x jährlich gebührenfrei tun. Das Kontingent hierfür beträgt wie bisher 1 m³ pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert pro Anlieferung. Es gibt hier keine Veränderung zur gewohnten Praxis.
Die Antragstellung erfolgt durch den Grundstückseigentümer und Voraussetzung ist der Anschluss des Grundstückes an die Abfallentsorgung des Landkreises.
Sperrmüllantrag
Das Formular zur Sperrmüllentsorgung erhalten Sie als Anhang zu Ihrem Abfallgebührenbescheid zum Jahresanfang oder finden es unter Service/Formulare als Download. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bis spätestens 30. November eines Jahres an den AIK zurück. Sie bekommen innerhalb von 14 Tagen eine Terminbestätigung zugesandt. Die Abholung des Sperrmülls erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung.
Kann der Abholtermin nicht eingehalten werden, informieren Sie bitte den AIK oder die Ilmenauer Umweltdienst GmbH rechtzeitig (spätestens 2 Werktage vor dem Abholtermin).
Zwischen dem 15. und 31. Dezember finden keine Abholungen statt.
Sperrmüll kann auch gebührenfrei selbst an nachfolgenden Anlagen angeliefert werden. Dazu ist bei der Anlieferung der Antrag zur Entsorgung von Sperrmüll ausgefüllt abzugeben.
- Müllumladestation Wolfsberg
- Deponie Rehestädt
Mieter wenden sich bzgl. Sperrmüllabholung bitte an Ihren Vermieter.
Nachfolgend genannte Abfälle können zur Sperrmüllentsorgung bereitgestellt werden:
- Couchgarnituren, Sessel, Stühle, Hocker, Sitzbänke
- Bettgestelle (nicht aus Metall), Matratzen
- Steppdecken, Federbetten
- Schränke, Kommoden, Regale, Tische
- Teppiche, Fußbodenbeläge, Laminat, Parkett
- Bilder, Spiegel, Rollos
- Kinderwagen, Kindersitze
- große Kinderspielsachen
- Schlitten, Holzroller
- Koffer, Körbe, Eimer, Taschen (leer)
- Flurgarderoben, Gardinenstangen
- Möbel ohne elektrische Bauteile (z. B. LED Leuchten)
Nachfolgend genannte Abfälle dürfen nicht zur Sperrmüllentsorgung bereitgestellt werden:
- Bauholz, Bretter, Holz aus Verschlägen, Verkleidungen
- Fenster, Türen, Gartenzäune
- Bauschutt, Abfälle aus Um- und Ausbaumaßnahmen
- Restabfall bzw. Behältnisse gefüllt mit Restabfall
- Kühlgeräte, Schrott, Elektro- und Elektronikschrott
- Möbel mit fest integrierten elektrischen Bauteilen
- gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
- Druckbehälter (Gasflaschen, Feuerlöscher etc.)
- Kfz-Teile, Autoreifen
- Alttextilien
- Schirmständer mit Fuß aus Beton oder Granit
Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen
Für große Mengen Sperrmüll auch gemischt mit Restabfall, wie sie bei Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen anfallen, können gebührenpflichtige Container bereitgestellt werden. Das Formular sowie weitere Hinweise dazu, erhalten Sie unter Containerservice.