Leistungsgebühr für Restabfall
Der Landkreis erhebt gemäß § 4 Abs. 3 der Gebührensatzung eine Leistungsgebühr für Restabfall. Bemessungsgrundlage für die Leistungsgebühr Restabfall (Leerungsgebühr) ist die Anzahl der im Identsystem registrierten Entleerungen abhängig vom Behältervolumen und ohne Berücksichtigung des Behälterfüllgrades. Die Leistungsgebühr Restabfall beträgt 0,0313 Euro pro Liter Restabfall.
Gebühren Restabfallbehälter
Behältervolumen | Gebühr pro Leerung Restabfallbehälter |
60 Liter | 1,88 Euro |
80 Liter | 2,50 Euro |
120 Liter | 3,76 Euro |
240 Liter | 7,51 Euro |
1.100 Liter | 34,43 Euro |
Mindestgebühr
Ein Teil der Leistungsgebühr für Restabfall wird vorab als Mindestgebühr erhoben, unabhängig davon, wie viele Leerungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Diese Mindestgebühr wird pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert auf der Grundlage für ein Volumen von 260 Litern pro Jahr (entspricht 5 Litern pro Woche) festgesetzt und beträgt 8,14 Euro. Auch wer weniger Volumen pro Jahr zur Entsorgung bereitstellt, muss die Mindestgebühr zahlen.
Mindestbehältervolumen
Als Grundlage für die Behälterbereitstellung werden 10 Liter Mindestbehältervolumen für Restabfall pro Einwohner und Woche zugeordnet (nicht unmittelbar gebührenrelevant). Darüber hinaus sind die Gefäße frei wählbar.
Gebühren Restabfallsäcke
Größe Restabfallsack | Gebühr pro Restabfallsack |
40 Liter | 1,25 Euro |
70 Liter | 2,15 Euro |