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Gebühren

Die Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung des Ilm-Kreises gelten für die Dienstleistungen sowohl des Abfallwirtschaftsbetriebes als auch des Zweckverbandes Restabfallbehandlung Mittelthüringen.

Die Gebührenerhebung und die Abfallberatung erfolgen durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis, dessen Mitarbeiter Ihnen für offene Fragen zur Verfügung stehen.

Ansprechpartner Abteilung Betriebswirtschaft

Ansprechpartner Abfallberatung

Im Oktober 2021 beschloss der Kreistag das Satzungs- und Gebührenrecht für die öffentliche
Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025. Der Landkreis erhebt eine Festgebühr, Leistungsgebühr für Restabfall und Leistungsgebühr für Bioabfall.

Detaillierte Informationen finden Sie unter Abfallgebühren

sowie in der  Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung des Ilm-Kreises:

Satzungen

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