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Gebühren Selbstanlieferung

Abfälle können auf den Anlagen des Ilm-Kreises von Bürgern, gewerblichen und
öffentlichen Einrichtungen selbst angeliefert werden.

Gebührensätze für die Selbstanlieferung von Abfällen an der Müllumladestation Wolfsberg und Verbandsdeponie Rehestädt

Bei der Anlieferung von inerten (nicht brennbaren) Abfällen auf der Verbandsdeponie Rehestädt und bis 2,5 m³ an der Müllumladestation Wolfsberg werden folgende Gebühren erhoben: 

Gebühren-
gruppe
Bemerkung Euro/Tonne
01 bei Ablagerung 10,39
02 bei Ablagerung 26,83
03 bei Ablagerung 71,82
04 bei Ablagerung 42,87
05 bei Ablagerung 171,58

Bei der Anlieferung von Abfällen zur Behandlung an der Müllumladestation des Ilm-Kreises sowie bis 2,5 m³ auch an der Verbandsdeponie Rehestädt werden folgende Gebühren erhoben: 

Gebühren-
gruppe
Bemerkung Euro/Tonne
06 für alle Abfälle zur Behandlung 149,60
07 für die Beseitigung teerhaltiger Abfälle 695,00
08 für die Beseitigung von Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
(beschränkt auf Kunststoff und Holz)
255,00
09 für die Beseitigung von nichtmineralischem HBCD-haltigem
Dämmmaterial (z. B. Styropor, Styrodur)
2.160,00

Kleinanlieferungen kleiner 200 kg

Bei Kleinanlieferungen kleiner 200 kg von Abfällen zur Ablagerung bzw. zur Behandlung sowohl an der MUST des Ilm-Kreises, Deponiegelände Wolfsberg, als auch auf der Verbandsdeponie Rehestädt wird eine Pauschalgebühr entsprechend der Zuordnung der Abfallschlüsselnummern zu den
Gebührengruppen erhoben (§ 5 Abs. 1 Gebührensatzung).

Gebühren-
gruppe
Bemerkung Pauschalgebühr in Euro
01 bei Ablagerung 1,00
02 bei Ablagerung 2,60
03 bei Ablagerung 7,10
04 bei Ablagerung 4,20
05 bei Ablagerung 17,10
06 für alle Abfälle zur Behandlung 14,90
07 für die Beseitigung teerhaltiger Abfälle 69,50
08

für die Beseitigung von Glas, Kunststoff und Holz, die
gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind (beschränkt auf Kunststoff und Holz)

25,50
09 für die Beseitigung von nichtmineralischem HBCD-haltigem Dämmmaterial, z. B. Styropor, Styrodur (beschränkt auf 1,5 m³) 64,80

Für alle Abfälle, die in dem Positivkatalog der Anlage 1 nicht aufgeführt sind, die aber dort nach
Maßgabe von Einzelfallentscheidungen jeweils zur Entsorgung angenommen werden können, wird die Gebühr unter Bezug auf Abfälle mit vergleichbarem Aufwand zur Deponierung bzw.
Restabfallbehandlung aus der Auflistung festgelegt.

Die zugelassenen Abfallarten und ihre Gruppenzuordnung sind im Positivkatalog als Anlage zur Gebührensatzung aufgeführt.

Gebührensätze für die Selbstanlieferung von Abfällen auf der Kompostieranlage des Landkreises

Die Einzelanlieferung von Grünabfallkleinmengen bis 1 m³ durch private Selbstanlieferer ist
gebührenfrei.

Bei der Anlieferung von Bioabfällen bzw. Grünabfällen auf der Kompostieranlage des Landkreises über 1 m³ bzw. ab 200 kg werden folgende Gebühren erhoben: 

Abfallart Euro/Tonne Euro/m³
Grünabfälle (unverdichtet) 25,00   10,00
Bioabfälle 71,32 71,32

Kleinanlieferungen kleiner 200 kg

Bei Einzelanlieferungen von Abfallkleinmengen über 1 m³ und einem Gewicht kleiner 200 kg wird eine Pauschalgebühr von 2,50 Euro für Grünabfall und von 7,10 Euro für andere Bioabfälle erhoben.

 

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