Inhalt
Anlieferung von Abfällen
gebührenfrei nehmen wir z.B. an: | gegen Gebühren nehmen wir z.B. an: |
- Schrott
- Elektroschrott
- Grünabfälle bis 1 m³ (nur von privat)
- Sperrmüll (bis 2,5 m³ mit Sperrmüllantrag)
- stoffgleiche Nichtverpackungen aus
Kunststoff (nur PP/PE)
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- Abfälle zur thermischen Verwertung
(Kleinmengen bis 2,5 m³, Kantenlänge max. 1 x 1 m)
- inerte (nicht brennbare) Abfälle
- Asbestzement - bitte beachten Sie die
Anlieferbedingungen
- Altholz der Altholzkategorie IV (bis 500 kg von privaten Anlieferern)
- Autoreifen (auch mit Felge)
- Sperrmüll (ohne Sperrmüllantrag
oder gewerblich)
- Dachpappe (bis 500 kg und nur von privaten Anlieferern - beachten Sie bitte die Anlieferbedingungen)
- Dämmmaterial aus gefährlichen Stoffen (Mineralfasern)
- nichtmineralisches Dämmmaterial aus Styropor/Styrodur
(bis 1,5 m³ - Anlieferung nur in Kunststoffsäcken)
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Bei der Anlieferung von Abfällen werden je nach Abfallart und Gewicht Gebühren nach § 5 der
Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung erhoben. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie hier.