Gebühren
Die Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung des Ilm-Kreises gelten für die Dienstleistungen sowohl des Abfallwirtschaftsbetriebes als auch des Zweckverbandes Restabfallbehandlung Mittelthüringen.
Die Gebührenerhebung und die Abfallberatung erfolgen durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis, dessen Mitarbeiter Ihnen für offene Fragen zur Verfügung stehen.
Ansprechpartner Abteilung Betriebswirtschaft
Ansprechpartner Abfallberatung
Der Landkreis erhebt eine Festgebühr, Leistungsgebühr für Restabfall und Leistungsgebühr für Bioabfall.
Detaillierte Informationen finden Sie unter Abfallgebühren.