An- und Ummeldung
Im Falle eines Umzuges, Neubezuges eines Wohnhauses oder einer Änderung der Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen ist es die Aufgabe des jeweiligen Grundstückseigentümers, dies dem Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis möglichst frühzeitig schriftlich - oder persönlich während der Sprechzeiten - mitzuteilen.
Folgende Angaben sind notwendig:
- Anzahl und Namen der umziehenden Personen
- alte sowie neue Wohnadresse
- Zeitpunkt des Umzuges
- Angabe der Telefonnummer für evtl. Fragen
- wenn vorhanden: Angabe der Abnehmer- und Personenkontonummer (vom
Gebührenbescheid zu entnehmen) - Angabe der gewünschten Behälter
Der AIK veranlasst nach der Meldung den Abzug bzw. die Bereitstellung der erforderlichen
Abfallbehältnisse. Der Grundstückseigentümer erhält einen neuen Abfallgebührenbescheid, welcher alle Änderungen enthält und die neue Gebührenhöhe ausweist.
Telefonische An- oder Ummeldungen können vom AIK nicht entgegengenommen werden, da jede
gebührenwirksame Änderung auch die Neuerstellung des Gebührenbescheides zur Folge hat.