Festgebühr
Die Festgebühr wird nach der Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen bzw. der Anzahl der Einwohnergleichwerte bestimmt. Sie beträgt 27,00 Euro pro Einwohner (EW) bzw. Einwohnergleichwert (EGW) und Jahr (§ 4 Abs. 2 Gebührensatzung).
In der Festgebühr sind folgende Kosten enthalten:
- zeitraumabhängige Kosten für das Einsammeln, das Umladen, die Kleinmengenannahme und die Behältergestellung für Restabfall
- zeitraumabhängige Kosten für das Einsammeln, den Transport und für das Verwerten von
Bioabfall - zeitraumabhängige Kosten für das Verwerten von Grünabfällen
- Kosten für den Transport und das Verwerten von Grünschnitt von Sammelstellen
- Kosten für die Behältergestellung, das Einsammeln, den Transport und das Verwerten von
kommunalem Altpapier - Kosten für das Einsammeln, den Transport und das Verwerten von Sperrmüll
- Kosten für die Elektro- und Elektronikgeräteerfassung
- Kosten für die Sonderabfallkleinmengenerfassung, -verwertung und -beseitigung
- Kosten für den Betrieb der Wertstoffhöfe
- Kosten der Verwaltung der Abfallwirtschaft