Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) und
Leichtverpackungen (LVP) aus dem Gewerbe
Jede ansässige gewerbliche Einrichtung im Ilm-Kreis kann auf Wunsch einen Behälter für Papier/Pappe sowie für Leichtverpackungen bis zu einer Größe von 1,1 m³
gebührenfrei nutzen.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Das Gewerbe muss an die Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossen sein.
- Die Abfuhr der Behälter erfolgt im Abholrhythmus entsprechend der Haushaltungen (Papierbehälter: 4-wöchentliche Abfuhr, LVP-Behälter: 3-wöchentliche Abfuhr)
Eine häufigere Abfuhr bzw. größere Behälteranzahl oder das Aufstellen von Glascontainern ist kostenpflichtig.
Die Wertstoffcontainerstandplätze sind ausschließlich für Verkaufsverpackungen des privaten Endverbrauchers vorgesehen.