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Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) und
Leichtverpackungen (LVP) aus dem Gewerbe

Jede ansässige gewerbliche Einrichtung im Ilm-Kreis kann auf Wunsch einen Behälter für Papier/Pappe sowie für Leichtverpackungen bis zu einer Größe von 1,1 m³
gebührenfrei nutzen.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  1. Das Gewerbe muss an die Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossen sein. 

  2. Die Abfuhr der Behälter erfolgt im Abholrhythmus entsprechend der Haushaltungen (Papierbehälter: 4-wöchentliche Abfuhr, LVP-Behälter: 3-wöchentliche Abfuhr)

Eine häufigere Abfuhr bzw. größere Behälteranzahl oder das Aufstellen von Glascontainern ist kostenpflichtig.

Die Wertstoffcontainerstandplätze sind ausschließlich für Verkaufsverpackungen des privaten Endverbrauchers vorgesehen. 

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