Abholung Elektro-Großgeräte
Für die Abholung von Elektro-Großgeräten in haushaltsüblichen Mengen wird ab 2026 eine Gebühr in Höhe von 20,00 € pro Abholung erhoben.
Die Abholung kann so oft wie gewünscht vom Grundstückseigentümer beantragt werden. Voraussetzung für die kostenfreie Abholung ist der Anschluss des Grundstückes bzw. des Gewerbes an die Abfallentsorgung des Landkreises.
Antrag zur Abholung von Elektro-Großgeräten
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bei Bedarf bis spätestens 30. November eines Jahres an den AIK zurück. Sie bekommen innerhalb von 14 Tagen eine Terminbestätigung zugesandt. Die Abholung der E-Geräte erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung.
Zwischen dem 15. und 31. Dezember finden keine Abholungen statt.
Das Formular finden Sie im Bereich "Service/Formulare" als Download oder als
Anhang zu Ihrem Gebührenbescheid.
Zur Abholung können ausschließlich folgende Geräte gebührenfrei bereitgestellt werden:
- Kühl- und Gefrierschränke
- Geschirrspüler
- Elektroherde
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner
- Fernseher
Bei Abholung von mindestens einem Elektro-Großgerät werden auch Elektrokleingeräte ohne zusätzliche Gebühr mitgenommen.
Können Sie den Termin nicht einhalten, sagen Sie diesen spätestens 2 Werktage vor dem Abholtermin im AIK oder der Ilmenauer Umweltdienst GmbH ab.
Ratsteichstraße 2
98693 Ilmenau
- Telefon: 03677 8466-0
- Fax: 03677 8466-29
- E-Mail: info@iuwd-gmbh.de
- Internet: http://www.iuwd-gmbh.de