Gebührenbescheide
Endabrechnung
Die Festgebühr in Höhe von 27,00 Euro pro Einwohner und Jahr, die Mindestgebühr für Restabfall in Höhe von 8,14 Euro pro Einwohner und Jahr sowie die Leistungsgebühr für Bioabfall, wenn
vorhanden, wurden anteilmäßig für das laufende Jahr bereits im Vorausleistungsbescheid erhoben.
Ergibt sich aus der tatsächlichen Anzahl der Behälterleerungen am Ende des Jahres ein
Restabfallvolumen, welches über 260 Litern pro Einwohner und Jahr liegt, so wird dieses Volumen als Leerungsgebühr Restabfall im Bescheid Endabrechnung entsprechend ausgewiesen und berechnet. In diesem Fall wird für die Endabrechnung die Mindestgebühr für Restabfall unberücksichtigt
gelassen und dafür die Leerungsgebühr Restabfall berechnet. Ergibt sich aus der Anzahl der
Behälterleerungen ein Volumen, welches kleiner oder gleich 260 Litern pro Einwohner und Jahr ist, so entspricht der Endbescheid dem Vorausleistungsbescheid.
Schließlich wird die Restforderung aus der Differenz der im Vorausleistungsbescheid festgesetzten Mindestgebühr und der Gebühr für die tatsächlichen Behälterleerungen sowie der bisher geleisteten Zahlungen (siehe Vorausleistungsbescheid) ausgewiesen.
Als Bestandteil des Bescheides sind die durchgeführten Leerungen der Restabfallbehälter mit Datum aufgeführt.
Vorausleistungsbescheid
Im Vorausleistungsbescheid werden die Festgebühr (27,00 Euro/EW/Jahr), die Mindestgebühr für Restabfall (8,14 Euro/EW/Jahr) sowie die Leistungsgebühr für Bioabfall (wenn vorhanden) erhoben und als Vorauszahlungsbetrag angegeben.
Behälter-Nummer
Nach Erhalt der Gebührenbescheide bitten wir Sie, in Ihrem eigenen Interesse, alle im Bescheid
aufgeführten Behälternummern mit den Nummern auf dem Etikett der auf dem Grundstück
vorhandenen Rest- und Bioabfallbehälter zu überprüfen. Sollten diese Nummern nicht identisch sein, wenden Sie sich bitte an eine der unter Kontakt aufgeführten Kolleginnen.