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Elektronische Kommunikation

Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.

1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung im Rahmen der Umsetzung der EU-DLR ab 29.12.2009 über den Thüringer Einheitlichen Ansprechpartner (EA oder EAP) / die Thüringer Einheitliche Stelle (ES) an, die von den IHKs und HWKs vorgehalten werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden usw.) gelten.

2. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Der elektronische Zugang zum  Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis - d. h. die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürger/innen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3a Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) wird hiermit eröffnet.

2.1. Formfreie Kommunikation

Für eine formfreie Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

aik@ilm-kreis.de

Formfreie E-Mails können zudem auch an alle auf www.aik@ilm-kreis.de angebotenen oder auf Briefköpfen des Abfallwirtschaftsbetriebes Ilm-Kreis ausgewiesenen E-Mail-Adressen gesendet werden.

2.2. Formgebundene Kommunikation

2.2.1. Kommunikation im Rahmen der EU-DLR

Für eine formgebundene Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben) muss das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 SigG versehen sein.

Voraussetzung für eine weitere Bearbeitung ist, dass die zugesendeten elektronischen Dokumente den vollständigen Namen und eine zustellfähige postalische Absenderadresse enthalten.

Soll per E-Mail rechtsverbindlich mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis kommuniziert werden, so sind die signierten und verschlüsselten E-Mails ausschließlich an die Einheitliche Stelle (ES) / den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) im Lande Thüringen zu richten. Der Zugang dafür ist ab 29.12.2009 über

http://www.ea.thueringen.de/  oder http://www.thueringen.de/th11/ea/

eingerichtet.

2.2.2. De-Mail

Derzeit ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis aufgrund Providerwechsels leider nicht über De-Mail erreichbar.

Wir bitten um Beachtung.

Für Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente bei elektronischer Übermittlung grundsätzlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gem. § 2 Abs. 1 Nummer 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.

Eine herkömmliche E-Mail erfüllt die formellen Anforderungen an eine wirksame Widerspruchseinlegung nicht.

Gem. § 3a Abs. 2 Nrn. 2 und 3 ThürVwVfG i. V. m. § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (De-Mail-G) kann die Schriftform auch durch eine "absenderbestätigte De-Mail" ersetzt werden. Der  Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis hat eigens hierfür ein De-Mail-Konto angelegt. Nutzen Sie daher bitte für die formgebundene elektronische Kommunikation folgende De-Mail Adresse:

aik@ilm-kreis.de-mail.de

Hinweise:

Die Verwendung vorgenannter Adresse setzt ein De-Mail-Postfach des Absenders voraus. Ist ein Zugang eröffnet und verlangt der Empfänger gemäß einer Rechtsvorschrift die elektronische Kommunikation, wird der  Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis seine Entscheidung/seinen Bescheid auf elektronischem Wege zustellen. Nach § 5 b ThürVwZVG i.V. mit § 5a Abs. 1 Halbsatz 2 gilt das elektronische Dokument am dritten Tag nach der Absendung an das De-Mail Postfach des Empfängers als zugestellt, wenn er dieses Postfach als Zugang eröffnet hat. Als Nachweis der Zustellung dient die Versandbestätigung des akkreditierten Dienstanbieters der De-Mail. Der Nutzer der De-Mail Kommunikation mit dem  Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis wird hier und zusätzlich in dem zuzustellenden Schriftstück über die Rechtsfolge gemäß § 5b Abs. 4 S. 3 ThürVwZVG belehrt.

Eine elektronische Antwort kann nicht in allen Fällen umgesetzt werden. Bitte geben Sie daher im Zweifel auch immer eine postalische Adresse an, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen.

Mit der Versendung von Dokumenten mit De-Mail können verbindlich Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, weil der Absender und Empfänger authentifiziert, die De-Mail verschlüsselt versendet und empfangen und die Nachweisbarkeit des Eingangs bei der Nutzung von De-Mail gegeben sind.

Unter Verwendung der Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde, eingegangen oder auch vom Empfänger abgeholt worden ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.de-mail.de

2.3. Formate

Sollen Dateien an die Verwaltung übertragen oder gesendet werden, so ist zu beachten, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:

  • Adobe Reader ab Version 3.0 (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Microsoft Word (.doc; .docx)
  • Microsoft Excel (.xls; xlsx)
  • Tagged Image Format (.tif)
  • Reine Textdatei (.txt)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)

Bei der Verwendung abweichender Dateiformate oder Dateien mit Makros, kann Ihr Dokument nicht entgegen genommen und verarbeitet werden. Sollten die dem  Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis übersandten Dokumente nicht lesbar sein, ein nicht zugelassenes Dateiformat oder nicht zugelassene Signatur enthalten oder in sonstiger Weise nicht bearbeitbar oder ungültig sein, werden wir den Absender umgehend über diesen Umstand informieren, wenn dieser ermittelt werden kann.

Es können aber auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an den  Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis übersendet werden.

Die Gesamtgröße einer Mitteilung inklusive der Anhänge ist auf eine Größe von 5 Megabyte (MB) für einfache E-Mail, für De-Mail auf 10MB begrenzt.

Dateien in den zulässigen Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

Der EA / ES des Landes Thüringen für die EU-DLR unterstützt derzeit nur Signatur- und Verschlüsselungsverfahren, die mit dem Industriestandard "ISIS-MTT" 100% kompatibel sind. Genauere Informationen sind über

https://www.telesec.de/de/pks/support/downloadbereich/category/12-technische-dokumentation?download=18:pks-zertifikatsprofil-common-pki

zu erhalten.

3. Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Sachgebiet EDV
Amt für IT und Organisation
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt

Telefon: 03628 738-220

E-Mail: edv@ilm-kreis.de

De-Mail: edv@ilm-kreis.de-mail.de


4. Sicherheitshinweise

Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erstellt werden. Nur dadurch ist die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet.

Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch die PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle "elektronisch unterschriebenen" Dokumente gelten als von dem Absender übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist.

Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.

5. Gewährleistung / Haftung

Die Nutzung der Adresse  http://www.thea.thueringen.de/ erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Der Ilm-Kreis und der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis übernehmen keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht.

Schadensersatzansprüche gegen den Ilm-Kreis und den Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

6. Datenschutz

Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle erhobenen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

Siehe Datenschutzerklärung

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