Gebühren
Die Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung des Ilm-Kreises gelten für die Dienstleistungen sowohl des Abfallwirtschaftsbetriebes als auch des Zweckverbandes Restabfallbehandlung Mittelthüringen.
Die Gebührenerhebung und die Abfallberatung erfolgen durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis, dessen Mitarbeiter Ihnen für offene Fragen zur Verfügung stehen.
Ansprechpartner Abteilung Betriebswirtschaft
Ansprechpartner Abfallberatung
Im Oktober 2021 beschloss der Kreistag das Satzungs- und Gebührenrecht für die öffentliche
Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025. Der Landkreis erhebt eine Festgebühr, Leistungsgebühr für Restabfall und Leistungsgebühr für Bioabfall.
Detaillierte Informationen finden Sie unter Abfallgebühren
sowie in der Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung des Ilm-Kreises: