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Service für gewerbliche und öffentliche
Einrichtungen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis bietet allen gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen im Landkreis ein umfangreiches Angebot zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung an. Dieses Angebot reicht von der Möglichkeit zur Selbstanlieferung an den Entsorgungsanlagen des Ilm-Kreises bis zum Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung mit einer regelmäßigen Abfuhr von Abfallbehältern bzw. Leerung von Containern auf Abruf. Außerdem können die Sperrmüllentsorgung sowie die
Sonderabfallkleinmengenentsorgung im Landkreis auch von den gewerblichen und öffentlichen
Einrichtungen genutzt werden. Voraussetzung ist, dass sie an die Abfallentsorgung des Ilm-Kreises angeschlossen sind.

Anschluss- und Überlassungspflicht für gewerbliche
Siedlungsabfälle zur Beseitigung

Wir weisen darauf hin, dass Erzeuger und Besitzer von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen
verpflichtet sind, die Abfälle dem Landkreis zu überlassen, soweit diese nicht in eigenen zugelassenen Anlagen beseitigt werden oder überwiegende öffentliche Interessen eine Überlassung erfordern (§ 6 Abs. 1 und 2 der Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises in Verbindung mit § 2 der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises vom 15.10.2021).

Auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 17 Abs. 1 KrWG) sowie in der Gewerbeabfallverordnung
(Absätze 1 und 2 GewAbfVO) sind die Überlassungspflichten von gewerblichen Siedlungsabfällen zur
Beseitigung verankert.

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