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Datum: 26.03.2024

Vermüllung von öffentlichen Wertstoffstandplätzen

In Absprache zwischen der Stadtverwaltung Ilmenau und dem Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis wurden alle gelben 1,1 m³ Container zur Erfassung von Leichtverpackungen an den öffentlichen Wertstoffstandplätzen im gesamten Stadtgebiet der Stadt Ilmenau einschließlich allen Ortsteilen abgezogen. Durch unbelehrbare Mitmenschen entwickelt sich nun ein neues und trauriges Bild der Vermüllung.
Gemischte Abfälle wie beispielsweise Verpackungen oder Bioabfälle bis hin zu Restabfall oder Baustoffen werden illegal auf den Wertstoffstandplätzen neben den verbleibenden Containern abgelagert.
Hinzu kommt ein vorsätzlicher Missbrauch der Papiercontainer. Dort werden ebenfalls sämtliche Abfälle entsorgt. Eine sortenreine Abfuhr von Papier ist entsprechend nicht möglich. Die Folge sind aufwendige Beräumungen und Sonderentsorgungen auf Kosten der Allgemeinheit.
Die gute Nachricht: einige ordnungswidrige Ablagerungen oder Fehlbefüllungen der Wertstoffcontainer konnten inzwischen nachvollzogen und die Verursacher gefunden werden. Dies wird in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro verfolgt werden. Die beteiligten Behörden werden konsequent vorgehen.

Sollte jemand illegale Müllablagerungen an den öffentlichen Containerstandplätzen beobachten, können die Informationen an den AIK unter 03628 738 921 oder direkt an die Untere Abfallbehörde im Landratsamt Ilm-Kreis unter Tel. 03628 738 690/695 gegeben werden.

Der AIK weist darauf hin, dass für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ilmenau die Möglichkeit besteht, die haushaltsnahe Erfassung von Wertstoffen zu nutzen. Hierfür können Behälter für Leichtverpackungen sowie auch für Papier/Pappe (240 l oder 1,1 m³) gebührenfrei genutzt werden. Die Bestellung der Behälter kann durch den Grundstückseigentümer schriftlich bzw. per E-Mail an den AIK erfolgen.
Gelbe Säcke stehen weiterhin als Alternative zur Entsorgung von Leichtverpackungen zur Verfügung.

Weitere Informationen, was in die Wertstoffbehälter entsorgt werden darf und was nicht, sind in dem jährlich neu erscheinenden „Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis“, im Internet unter www.aik.ilm-kreis.de sowie in der Abfall App des Ilm-Kreises nachzulesen. Bei Fragen hierzu steht die Abfallberatung des Ilm-Kreises gerne zur Verfügung.


Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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