Roter Aufkleber "Kein Sperrmüll!"
Immer wieder kommt es vor, dass zur Sperrmüllentsorgung Abfälle bereitgestellt werden, die kein Sperrmüll sind. So stehen mitunter Fenster und Türen, Holz von abgerissenen Schuppen oder Kleintierställen, Bauschutt, Schrott, Elektrogeräte, Autoreifen sowie Plastiksäcke gefüllt mit Restmüll am Straßenrand. Alle diese Abfälle dürfen nicht über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden. Diese Abfälle werden, sofern sie zur Sperrmüllentsorgung bereitgestellt werden, durch die Besatzung des Müllfahrzeuges mit einem roten Aufkleber „Kein Sperrmüll!“ gekennzeichnet. Der Besitzer der Abfälle ist dafür verantwortlich, dass diese Abfälle richtig entsorgt werden. Bei Fragen hierzu hilft die Abfallberatung des Ilm-Kreises unter Telefon 03628 738-921.
Als Sperrmüll können z. B. folgende Gegenstände entsorgt werden:
- Couchgarnitur
- Sessel
- Stuhl
- Sitzbank
- Tisch
- Schrank
- Kommode
- Regal
- Garderobe
- Bettgestell (nicht aus Metall)
- Matratze
- Steppdecke
- Federbett
- Kissen
- Teppich
- Fußbodenbelag
- Laminat
- Parkett
- Paneele
- Spiegel
- Bilder
- Rollo
- Gardinenstange
- Kinderwagen
- Kindersitz
- große Kinderspielsachen
- Schlitten
- Badewanne
- und Duschbecken (Acryl).
Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.
- Restabfall und Behältnisse gefüllt mit Restabfall
- Bauholz
- Bretter
- Holz aus Verschlägen und Verkleidungen
- Fenster
- Türen
- Gartenzaun
- Bauschutt
- Abfälle aus Um- und Ausbauten
- Elektroschrott
- Schrott
- gefährliche Abfälle
- Druckbehälter
- Kfz-Teile
- Autoreifen
- und Alttextilien.
Der Sperrmüll ist frühestens am Abend vor dem Entsorgungstermin bereitzustellen, damit niemand die Gelegenheit hat, unbefugt den Sperrmüllhaufen zu durchwühlen oder weitere Abfälle dazuzustellen. Durch das Durchwühlen wird der Sperrmüll verteilt und Gegenstände gehen zu Bruch.
Das Ergebnis sind großflächig ausgebreitete Abfallhaufen, die nicht nur unschön anzusehen sind, sondern auch eine Gefahr für Passanten oder spielende Kinder darstellen. In den Großwohnanlagen häuft sich zudem das Problem, dass der Sperrmüll noch einige Tage nach der erfolgten Beräumung illegal abgelagert wird. Der nachträgliche Aufwand für die Entsorgung sowie Reinigung der Stellplätze ist hoch und kostet unnötig Geld.
Wer Sperrmüll entgegen diesen Bestimmungen früher als am Vorabend des Abholtermins bzw. erst nach der bereits erfolgten Entsorgung bereitstellt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeiten können nach § 31 der Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises mit einer Geldbuße geahndet werden.
Doch die Sperrmüllentsorgung kann so einfach sein.
Im Ilm-Kreis kann die Sperrmüllabholung ohne Zusatzgebühr zweimal im Jahr bis 1 m³ je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert durch den Grundstückseigentümer beantragt werden. Voraussetzung ist der Anschluss des Grundstückes/der Einrichtung an die öffentliche Abfallentsorgung im Ilm-Kreis. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich bzw. wird dem Grundstückseigentümer mit dem Gebührenbescheid Anfang des Jahres zugeschickt.
Mit diesem Formular ist es ebenfalls möglich, Sperrmüll an der Müllumladestation Wolfsberg und der Verbandsdeponie Rehestädt bis zur berechtigten Menge gebührenfrei anzuliefern. Darüber hinausgehende Mengen sind gebührenpflichtig. Bei größeren Mengen (z. B. Haushaltsauflösungen) bietet der AIK einen gebührenpflichtigen Containerservice an.
Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis