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Datum: 13.10.2015

Fragen und Antworten rund um die Einführung des Behälteridentifikationssystems im Ilm-Kreis

1. Was bedeutet das Behälteridentifikationssystem (Identsystem)? 

Die Entleerungen aller Rest- und Bioabfallbehälter im Ilm-Kreis werden durch das Identsystem elektronisch registriert.

2. Was ist ein Transponder?

Ein Transponder ist ein Chip mit einer weltweit einmaligen Codenummer.

3. Welche Daten werden gespeichert?

Der Transponder enthält lediglich eine weltweit einmalige Nummer und ist nicht beschreibbar. Persönliche Daten wie Name und Adresse werden nicht gespeichert. Nur in Verbindung mit den beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Ilm-Kreises hinterlegten Daten kann ein Bezug zwischen Grundstückseigentümer und Transpondernummer hergestellt werden, was datenschutzrechtlich unbedenklich ist.

4. Welche Abfallbehälter werden ausgerüstet?

Es werden alle 60 bis 1.100 Liter Rest- und Bioabfallbehälter im Ilm-Kreis mit einem Transponder ausgestattet. Die Papiertonnen und Behälter für die Leichtfraktionen erhalten keinen Chip.

5. Wird es eine Verwiegung der Rest- und Bioabfallbehälter geben?

Nein, weder die Rest- noch die Bioabfallbehälter werden verwogen.

6. Woher weiß ich, dass mein Abfallbehälter mit einem Transponder versehen worden ist?

Da die recht kleinen Transponder nicht immer zu erblicken sind, können Sie durch die folgenden Hinweise überprüfen, ob Ihr Behälter bereits einen Chip enthält. Besitzt Ihr Behälter ein sogenanntes Chipnest unterhalb der vorderen Behälterkante, wird der Transponder dort eingeschlagen. Ist dies nicht der Fall, wird vom Ausrüstungsteam an der vorderen Behälterkante ein Stiftsockel angebracht. Nach dem Bechippen ist jeder Behälter seitlich mit einem dauerhaften Etikett mit Behälternummer versehen.

7. Kann ich während der Ausrüstungsphase Abfallbehältnisse an-, ab- oder ummelden?

Ja, das ist möglich. Jeder Änderungswunsch ist schriftlich dem Abfallwirtschaftsbetrieb mitzuteilen. Während der Ausrüstungsphase kann es jedoch zu Verzögerungen bei Behälterumstellungen kommen.

8. Ich bin mir nicht sicher, ob alle meine Abfallbehälter noch intakt sind. Was soll ich tun?

Gebrauchte intakte Behälter werden weiter verwendet. Konnten Ihre Abfallbehälter bisher problemlos geleert werden, so gibt es keinen Grund zu handeln. Zeigen Ihre Behälter aber deutliche Schäden – gerissener Behälter, eingerissener/abgerissener Deckel, defekte Räder – dann sollten Sie den Abfallwirtschaftsbetrieb informieren. Dieser wird den Austausch der Behältnisse veranlassen.

9. Ändert sich etwas an der Gebührenberechnung?

Im ersten Halbjahr wird weiterhin das bisherige Abrechnungssystem praktiziert. Voraussichtlich ab 1. Juli 2016 wird es ein neues System zur Abrechnung der Gebühren geben. Als Grundlage für die Berechnung der künftigen Abfallgebühren werden eine Festgebühr pro Einwohner und Jahr, Leerungs- bzw. Leistungsgebühren für Restabfall sowie Leistungsgebühren für Bioabfall festgesetzt. Die Gebührensätze befinden sich derzeit in der Abstimmung durch die Gremien und werden noch in diesem Jahr veröffentlicht. Wir rechnen mit einer positiven Entwicklung im Sinne der Bürger.

10. Bei welchen Behältern erfolgt eine gebührenscharfe Abrechnung?

Eine gebührenscharfe Abrechnung erfolgt nur bei den Restabfallbehältern voraussichtlich ab dem 01. Juli 2016. Die Bemessungsgrundlage für die Leistungsgebühr Restabfall ist die Anzahl der registrierten Behälterleerungen abhängig vom Behältervolumen. Unabhängig davon, wie viele Leerungen tatsächlich in Anspruch genommen werden, wird ein Teil der Leerungsgebühr für den Restabfall als Mindestgebühr erhoben. Für die Anzahl der Entleerungen oberhalb des Mindestvolumens gibt es keine Begrenzung.

11. Wird ein Rest- und Bioabfallbehälter ohne Transponder geleert?

Nein, ab dem 1. Januar 2016 werden nur noch Behälter, welche mit einem Transponder ausgerüstet sind, entsorgt.

12. Wann stelle ich meinen Restabfallbehälter zur Abholung bereit?

Der 14-tägige Abholrhythmus bleibt alternierend zur Bioabfallentsorgung bestehen. Die jeweiligen Entsorgungstermine werden wie gewohnt im Leitfaden der Abfallwirtschaft 2016 sowie auf der Homepage der Abfallwirtschaft (www.aik.ilm-kreis.de) veröffentlicht. Ab dem 2. Halbjahr 2016 kann jeder Grundstückseigentümer das Gebührenaufkommen über die Anzahl der Bereitstellungen der Abfallbehälter selbst beeinflussen.

13. Ich habe keine Übersicht, wie viele Entsorgungen tatsächlich erfasst wurden. Kann man das kontrollieren?

Ja. Jede einzelne Entleerung wird am Bordcomputer im Entsorgungsfahrzeug mit Datum und Uhrzeit erfasst und an die Datenbank im Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis weitergeleitet.

14. Ich bin Gewerbetreibender, was geschieht mit meinen Abfallbehältern?

Auch hier werden die Rest- und Bioabfallbehälter mit einem Transponder ausgestattet, was analog zur Ausrüstung der Behälter aus Privathaushaltungen geschieht.

15. Was muss ich tun, wenn mein Rest- oder Bioabfallbehälter gestohlen wird?

Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb auf und teilen den Verlust mit. Gestohlene Behälter werden mit dem Behälteridentifikationssystem, sofern diese woanders bereitgestellt werden, erkannt und eingezogen.

16. Kann ich die Abfallbehälter bei einem Umzug innerhalb des Ilm-Kreises mitnehmen?

Nein, jede Änderung ist vom Grundstückseigentümer oder Gewerbetreibenden beim Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis zu melden. Die Gestellung und Abholung der Rest- und Bioabfallbehälter wird im Auftrag des Landkreises durch die Ilmenauer Umweltdienst GmbH vorgenommen.

17. Im Winter ist es möglich, dass der Abfall im Behälter leicht festgefroren ist und der Behälter deshalb mehrfach zum Kippen an das Entsorgungsfahrzeug angeschlagen werden muss. Wird da auch wirklich nur eine Abfuhr gezählt?

Ja, es wird innerhalb einer festgelegten Zeitspanne nur eine Abfuhr gezählt. Allerdings sollte der Abfallbesitzer ein Festfrieren der Abfälle vermeiden, da sonst die Behälter Schaden nehmen können

18. Wo kann ich weitere Informationen zum Identsystem erhalten?

Weitere Informationen zum Identsystem erhalten Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis unter 03628-738 921.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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