Die Restabfallmengen sinken seit Einführung des Identsystems im Ilm-Kreis nur langsam
Der Ilm-Kreis hat zur Erhöhung der Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen zum 01.07.2016 ein neues Gebührensystem eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt werden alle Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter registriert. Hierzu wurden die Behälter mit einem elektronischen Chip versehen und die Entsorgungsfahrzeuge mit der erforderlichen Technik für das Identsystem ausgerüstet.
Durch die Gebührenumstellung konnte der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis einen Rückgang der Restabfallmengen beobachten, jedoch fällt dieser noch gering aus. Aufgrund der immer noch vergleichsweise großen Mengen besteht noch großes Einsparpotenzial. Auch die Anzahl der Behälterleerungen ist nicht in dem prognostizierten Rahmen zurückgegangen.
Einsparpotential gibt es auch für die Bürger des Ilm-Kreises, denn jeder kann nach der Umstellung des Gebührensystems durch Abfallvermeidung und -trennung einen direkten Einfluss auf die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren nehmen. Wer konsequent Abfall vermeidet, seine Wertstoffe separat über entsprechende Sammelsysteme entsorgt und damit weniger Abfälle in den Restabfallbehälter gibt, kann Abfallgebühren sparen. Denn bei der Entsorgung des Restabfallbehälters gilt: es werden nur die Leerungen berechnet, die auch tatsächlich anfallen (unter Berücksichtigung der Mindestgebühr). Deshalb sollten nur volle Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt werden. Aber Vorsicht, eine starke Verdichtung und Einstampfen des Abfalls mit Hilfsmitteln ist nicht zu empfehlen und auch nicht gestattet. Denn verdichteter Abfall bleibt oftmals nach der Leerung im Behälter zurück. Das ist ärgerlich, denn jede Leerung kostet Geld.
Die Entsorgung der Biotonne erfolgt über eine Jahresgebühr. Hier empfiehlt sich aus hygienischen Gründen eine 14-tägige Bereitstellung des Behälters, auch wenn er noch nicht ganz gefüllt ist.
Die seit 01.07.2016 neu eingeführte Entsorgungsgebühr setzt sich aus den drei Komponenten Festgebühr, Leistungsgebühr für Restabfall sowie die Leistungsgebühr für Bioabfall zusammen. Die nachfolgenden Gebühren gelten noch bis zum 31.12.2017.
Festgebühr
Die Festgebühr wird nach der Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen bzw. der Anzahl der Einwohnergleichwerte bestimmt. Sie beträgt 30,00 Euro pro Einwohner (EW) bzw. Einwohnergleichwert (EGW) und Jahr.
Leistungsgebühr Restabfall
Die Bemessungsgrundlage für die Leistungsgebühr Restabfall ist die Anzahl der im Identsystem für den jeweiligen Restabfallbehälter auf dem Grundstück registrierten Leerungen abhängig vom Behältervolumen.
Sie beträgt 0,0252 Euro pro Liter Restabfall ohne Berücksichtigung des Behälterfüllgrades.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Gebühren pro Leerung für Restabfallbehälter angegeben:
Leistungsgebühr Restabfall
Restabfallbehälter Euro/Leerung
60 Liter 1,51
80 Liter 2,01
120 Liter 3,02
240 Liter 6,04
1.100 Liter 27,67
Ein Teil der Leistungsgebühr für Restabfall wird Anfang des Jahres als Mindestgebühr erhoben, unabhängig davon, wie viele Leerungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Diese Mindestgebühr wird pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert auf der Grundlage für ein Volumen von 312 Liter pro Jahr (entspricht 6 Liter pro Woche) festgesetzt und beträgt 7,86 Euro. Auch wer weniger Volumen pro Jahr zur Entsorgung bereitstellt, wird zur Zahlung der Mindestgebühr herangezogen.
Mit dieser Mindestgebühr soll der illegalen Entsorgung von Abfällen vorgebeugt werden.
Leistungsgebühr Bioabfall
Die pro Jahr zu zahlende Leistungsgebühr für Bioabfall (Behältergebühr Biotonne) bestimmt sich nach der Anzahl und dem Volumen der Biotonnen bei einem Abfuhrrhythmus von zwei Wochen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Gebühren pro Monat bzw. pro Jahr für die Biotonne angegeben:
Leistungsgebühr Bioabfall
Biotonne Euro/Monat Euro/Jahr
60 Liter 1,85 22,20
80 Liter 2,47 29,64
120 Liter 3,70 44,40
240 Liter 7,40 88,80
Bioabfälle müssen seit 2015 getrennt vom Hausmüll erfasst werden, das schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz seit 2015 zwingend vor. Deshalb besteht ein Anschluss- und Überlassungszwang an die Biotonne, sofern keine fachgerechte und vollständige Eigenkompostierung aller anfallenden Bio- und Grünabfälle auf dem eigenen Grundstück durchgeführt und dies dem AIK nachgewiesen wird.
Abfallgebührenbescheide
Seit 2017 versendet der AIK im Januar zwei Gebührenbescheide an alle Grundstückseigentümer und weitere Anschlusspflichtige, die Endabrechnung für das vergangene Jahr und die Vorauszahlung für das laufende Jahr.
Wer mit 6 Liter/Person/Woche bzw. 312 Liter/Person/Jahr Restabfall auskommt, muss im Rahmen der Endabrechnung nichts mehr nachzahlen. Die Leistungsgebühr Restabfall ist dann bereits mit der Mindestgebühr in Höhe von 7,86 Euro bezahlt. Wie viele Behälterleerungen in der Mindestgebühr enthalten sind, richtet sich nach der Größe des Restabfallbehälters und der an die Abfallentsorgung angeschlossenen Personenzahl.
Wenn mehr als 6 Liter/Person/Woche bzw. 312 Liter/Person/Jahr Restabfall entsorgt wurden und somit die Leerungsgebühr für Restabfall die Mindestgebühr in Höhe von 7,86 Euro übersteigt, muss nachgezahlt werden. Diese Nachzahlung wird im Endabrechnungsbescheid für das vergangene Jahr erhoben.
Die Mindestgebühr wird gemeinsam mit der Festgebühr und der Leistungsgebühr für die Biotonne (nur bei Nutzung einer Biotonne) bereits im Vorauszahlungsbescheid erhoben.
Bei Fragen ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis unter Telefon 03628 738-921 zu erreichen.
Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm- Kreis