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Datum: 11.01.2024

Abfallentsorgung bei frostigen Temperaturen

Da jetzt im Winter die Temperaturen wieder unter null Grad sinken und es vorkommen kann, dass einzelne Abfallbehälter nicht vollständig geleert werden können, möchte der AIK alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal auf die richtige Befüllung der Abfallbehälter hinweisen. Eine der häufigsten Ursachen sind feuchte Abfälle in der Biotonne (insbesondere Laub) oder fest haftende Asche am Restabfallbehälter.

Generell sollte es vermieden werden, nasse Bioabfälle, speziell sehr feuchte Küchen- oder Gartenabfälle, in die Biotonne einzugeben. Es wird empfohlen, die Bioabfälle abtropfen zu lassen und mit Zeitungs- oder Küchenpapier zu umwickeln. Weiterhin kann die Biotonne nach der Leerung mit etwas geknülltem Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier) oder Pappe ausgelegt werden, um die Feuchtigkeit zu binden. Auch als Zwischeneingabe ist Papier (geknüllt) in geringen Mengen geeignet. Hierdurch wird das starke Verdichten der Bioabfälle verhindert und auch die Feuchtigkeit, die das Gefrieren begünstigt, wird gebunden. Vermeiden Sie, die Bioabfälle in die Tonne zu pressen.

Sollte es dennoch vorkommen, dass die Abfälle festgefroren sind, können Sie diese als Benutzer vorsichtig mit einem Spaten von der Innenwand lösen. Den Beschäftigten der Entsorgungsunternehmen ist es aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen untersagt, die Abfälle in den Behältern mechanisch zu lösen, um eine vollständige Entleerung abzusichern.

Nach § 24 Abs. 5 Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises trägt der Grundstückseigentümer bzw. Nutzer der Abfallbehälter die Verantwortung, dass die Abfallbehälter ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust geleert werden können. Einen Anspruch auf gebührenfreie Nachentleerung bei nicht vollständig geleertem Inhalt gibt es nicht.

Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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