Die Wertstoffcontainerstandplätze sind keine Müllplätze
Bedauerlicherweise erweist sich der Zustand an manchen Wertstoffsammelplätzen immer noch als ein Dauerproblem im Ilm-Kreis. Trotz unterschiedlicher Maßnahmen in der Vergangenheit, die illegalen Entsorgungen von Abfällen und die Vermüllung an den zentralen Sammelplätzen für Wertstoffe zu stoppen, zeichnet sich keine Besserung ab. In und vor allem neben den Containern werden zunehmend Abfälle aus dem Bau- und sonstigem Gewerbebereich, Sperrmüll, Sonderabfälle, Abfälle aus dem Küchenbereich sowie auch Kunststoffabfälle wie z. B. Plastikspielzeug, welche keine Verpackungen sind, gefunden. Die Verschmutzung des gesamten Stellplatzes durch illegale Ablagerungen von Abfällen neben den Behältern hat in Einzelfällen bereits zur Folge, dass es den Entsorgungsunternehmen teilweise nicht möglich ist, die Wertstoffbehälter zu leeren.
Das Ergebnis dieser illegalen Entsorgungen sind aufwendige Beräumungen und Sonderentsorgungen auf Kosten der Allgemeinheit.
Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, wurden bereits an einigen Stellplätzen im Landkreis die blauen Papiercontainer sowie gelben Container für Leichtverpackungen abgezogen bzw. Stellplätze komplett aufgelöst. In Zukunft soll verstärkt das Angebot der grundstücksnahen Erfassung genutzt werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis bittet aus diesem Grund jeden Grundstückseigentümer, sofern noch nicht vorhanden eine blaue sowie gelbe Tonne beim Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) zu bestellen. Die blauen und die gelben Tonnen werden ohne zusätzliche Gebühren bereitgestellt und geleert.
Ein weiteres Problem stellen die großen Mengen von Verpackungen sowie systemfremden Abfällen an den Sammelplätzen für Wertstoffe dar. Die Wertstoffcontainerstandplätze sind ausschließlich für Verkaufsverpackungen des privaten Endverbrauchers bzw. bestimmten gleichgestellten Gewerbetreibenden und Einrichtungen in haushaltsüblichen Mengen vorgesehen.
Aus gegebenem Anlass möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) alle Gewerbetreibenden nochmals auf das Verpackungsgesetz sowie die Gewerbeabfallverordnung hinweisen. Hersteller und Vertreiber von Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen sind dazu verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Ist dies nicht möglich, können andere Firmen damit beauftragt werden, die Wertstoffe zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen.
Für alle gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen im Landkreis bietet der AIK ein umfangreiches Angebot zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung an. Dieses Angebot reicht von der Möglichkeit zur Selbstanlieferung an den Entsorgungsanlagen des Ilm-Kreises bis zum Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung mit einer regelmäßigen Abfuhr von Abfallbehältern. Im letzteren Fall können neben den Restabfallbehältern auch Abfallbehälter für Papier/Pappe sowie Leichtverpackungen in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei genutzt werden. Wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an den AIK. Die über die Bereitstellung haushaltsüblicher Mengen hinausgehenden Mengen sind unter der Maßgabe des Verpackungsgesetzes und der Gewerbeabfallverordnung zu entsorgen.
Unser Anspruch ist es, das Erfassungssystem für Wertstoffe flächendeckend zu erhalten. Dies kann aber nur gelingen, wenn wir illegalen Ablagerungen an den Wertstoffstandplätzen entgegenwirken. Ordnungswidrige Ablagerungen oder Fehlbefüllungen der Wertstoffcontainer können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Was in die Wertstoffbehälter entsorgt werden darf und was nicht, ist in der jährlich neu erscheinenden Broschüre „Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis“, im Internet unter www.aik.ilm-kreis.de sowie in der Abfall-App nachzulesen. Auch telefonische Anfragen bei der Abfallberatung des Ilm-Kreises werden gern unter Telefon 03628 738-921 beantwortet.
Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis