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Sonderabfall
Sonderabfall
Entsorgung Weihnachtsbäume
Zu beachten ist, dass die Bäume eine Größe von 1,50 m nicht überschreiten dürfen.
Größere Bäume sind vorher zu zerteilen, um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten.
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Möbelkammern
Sind Ihre Möbel noch in einem brauchbaren Zustand bzw. Ihre Haushaltsgeräte noch funktionstüchtig, können Sie diese nach Besichtigung eines Mitarbeiters einer Möbelkammer im Ilm-Kreis abholen lassen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter vom AIK oder an eine Möbelkammer direkt:
Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt
Werkstätten für behinderte Menschen
Ziolkowskistraße 18
98693 Ilmenau
- Telefon: 03677 84 68 0
- E-Mail: info-il@lhw-il-ru.de
Rudolf-Breitscheid-Straße 45
99334 Ichtershausen
- Telefon: 03628 5846-12
- E-Mail: moebelkammer@abwev.de
Neue Gasse 1
99310 Arnstadt
- Telefon: 03628 6055-33
- E-Mail: arnstaedter-tafel.e.v.@t-online.de
Restabfall
Zum Restabfall gehören die Abfälle, die nicht mehr verwertet werden können und nicht gefährlich (kein Sonderabfall) sind. Die Entsorgung der Restabfalltonne erfolgt in der Regel im 14-tägigen Rhythmus. Alle Leerungen werden mit einem Transponder-Chip erfasst und als Leistungsgebühr berechnet.
Die Größe des Restabfallbehälters richtet sich nach der Anzahl der Personen auf dem Grundstück, deren Abfall entsorgt werden muss. Mindestens 10 Liter pro Person und Woche werden zu Grunde gelegt. Da im Ilm-Kreis der Restabfall alle 14 Tage entsorgt wird, verdoppelt sich das Volumen auf 20 Liter. Ein Vier-Personen-Haushalt benötigt also einen 80-Liter-Restabfallbehälter.
Nachfolgend genannte Abfälle können in den
Restabfallbehälter entsorgt werden:
- Kehricht, Staubsaugerbeutel
- kalte Asche, Zigarettenkippen
- Wegwerfwindeln, Hygieneartikel
- Tapetenreste
- Lumpen
- Keramik, Porzellan
- Spiegel- und Fensterglas
- Glühlampen
- eingetrocknete Farb- und Klebereste
- Fotos, Musik- und Videokasetten, Disketten
- stark verschmutze Verpackungsabfälle
Nachfolgend genannte Abfälle dürfen nicht in den
Restabfallbehälter eingegeben werden:
- Bioabfall
- Sonderabfall
- Papier/Pappe
- sperrige Gegenstände
- Verpackungen, welche der Verpackungsverordnung unterliegen (z.B. Kunststoff)
- E-Schrott
- Schrott
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
- heiße Asche
Kennzeichnung von Restabfallbehältern mit Klettband
Die Restabfallbehälter können mit einem Klettband "NICHT LEEREN"gekennzeichnet werden, wenn sie am Entsorgungstag nicht geleert werden sollen. Dies könnte zutreffen, wenn es sich um einen eingehausten Standplatz oder um einen Standplatz direkt an der Grundstücksgrenze handelt oder für den Restabfallbehälter ein Vollservice beantragt wurde.
Näheres dazu finden Sie hier.
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