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Restabfall

Zum Restabfall gehören die Abfälle, die nicht mehr verwertet werden können und nicht gefährlich (kein Sonderabfall) sind. Die Entsorgung der Restabfalltonne erfolgt in der Regel im 14-tägigen Rhythmus. Alle Leerungen werden mit einem Transponder-Chip erfasst und als Leistungsgebühr berechnet.

Die Größe des Restabfallbehälters richtet sich nach der Anzahl der Personen auf dem Grundstück, deren Abfall entsorgt werden muss. Mindestens 10 Liter pro Person und Woche werden zu Grunde gelegt. Da im Ilm-Kreis der Restabfall alle 14 Tage entsorgt wird, verdoppelt sich das Volumen auf 20 Liter. Ein Vier-Personen-Haushalt benötigt also einen 80-Liter-Restabfallbehälter.

Nachfolgend genannte Abfälle können in den
Restabfallbehälter entsorgt werden:

  • Kehricht, Staubsaugerbeutel
  • kalte Asche, Zigarettenkippen
  • Wegwerfwindeln, Hygieneartikel
  • Tapetenreste
  • Lumpen
  • Keramik, Porzellan
  • Spiegel- und Fensterglas
  • Glühlampen
  • eingetrocknete Farb- und Klebereste
  • Fotos, Musik- und Videokasetten, Disketten
  • stark verschmutze Verpackungsabfälle

Nachfolgend genannte Abfälle dürfen nicht in den
Restabfallbehälter eingegeben werden:

  • Bioabfall
  • Sonderabfall
  • Papier/Pappe
  • sperrige Gegenstände
  • Verpackungen, welche der Verpackungsverordnung unterliegen (z.B. Kunststoff)
  • E-Schrott
  • Schrott
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
  • heiße Asche

Kennzeichnung von Restabfallbehältern mit Klettband

Die Restabfallbehälter können mit einem Klettband "NICHT LEEREN"gekennzeichnet werden, wenn sie am Entsorgungstag nicht geleert werden sollen. Dies könnte zutreffen, wenn es sich um einen eingehausten Standplatz oder um einen Standplatz direkt an der Grundstücksgrenze handelt oder für den Restabfallbehälter ein Vollservice beantragt wurde.
Näheres dazu finden Sie hier.



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