Häufige Fragen
Allgemeine Fragen
Auf wieviel erhöht sich die Festgebühr pro Person?
Die Festgebühr steigt ab 01.01.26 auf 37,80 € pro Person.
Wieviel kosten die Abfallsäcke ab 2026?
| Abfallsack | Gebühr in € |
| Restabfallsack 40 Liter | 1,95 € |
| Restabfallsack 70 Liter | 3,45 € |
| Bioabfallsack 120 Liter | 1,90 € |
Wieviel kostet die Leerung einer Restabfalltonne?
| Restabfallbehälter | Gebühr/Leerung in € |
| 60 Liter | 2,98 € |
| 80 Liter | 3,98 € |
| 120 Liter | 5,96 € |
| 240 Liter | 11,93 € |
| 1.100 Liter | 54,67 € |
Was kostet die Biotonne ab 2026?
| Biotonne | Gebühr in €/Jahr |
| 60 Liter | 28,80 € |
| 80 Liter | 38,40 € |
| 120 Liter | 57,60 € |
| 240 Liter | 115,20 € |
Warum werden Familien mit Kleinkindern, bei denen viel Restabfall anfällt (z. B. Windeln) bei den Abfallgebühren nicht entlastet?
Eine reduzierte Abfallgebühr bzw. eine Gebührenbefreiung nach Anzahl der Kinder ist nicht möglich, da aus rechtlichen Gründen keine sozialen Aspekte in einer öffentlichen Gebührensatzung für die Abfallentsorgung aufgenommen werden dürfen. Anreize über die Abfallgebühr kann nur derjenige erhalten, der Abfälle vermeidet oder verwertet. Wer das möchte, findet Alternativen zu den Einwegwindeln.
Wie oft kann ich meine Tonne rausstellen, um keine zusätzlichen Gebühren für Restabfall zu erzeugen?
Die Bemessungsgrundlage für die Leistungsgebühr Restabfall (Leerungsgebühr) ist die Anzahl der im Identsystem registrierten Leerungen der Restabfallbehälter abhängig vom Behältervolumen. Ein Teil der Leerungsgebühr für Restabfall wird als Mindestgebühr erhoben, unabhängig davon, wie viele Leerungen tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Diese Mindestgebühr wird pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert auf der Grundlage für ein Volumen von 260 Liter pro Jahr (entspricht 5 Liter pro Woche) festgesetzt.
Dies entspricht z.B. bei einem 4- Personenhausalt und einem 120 l RM Behälter:
4 Personen x 260l : 120 l Restabfallbehälter = 8 Mindestleerungen.
Jede weitere Leerung wird auf dem Endabrechnungsbescheid zusätzlich entsprechend dem Behältervolumen berechnet.
Wieviel kostet die Entsorgung von Bauabfällen?
Bauschutt, Baustellenabfälle und Bodenaushub bilden einen wesentlichen Teil des Abfallaufkommens. Die Gebührensätze der einzelnen Bauabfälle können im Positivkatalog i.V.m. der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung gültig ab 01.01.2026 eingesehen werden und sind im Amtsblatt des Ilm-Kreises Nr. 13 vom 02.12.2025 sowie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes Ilm-Kreis zu finden. Zu beachten ist, dass Mutterboden zu erhalten ist und nicht auf der Verbandsdeponie Rehestädt abgelagert werden darf.
Wo kann ich die neuen Gebühren nachlesen?
Die neuen Gebühren können Sie im Leitfaden der Abfallwirtschaft 2026 nachlesen, welcher kurz vor Weihnachten an alle Haushalte im Ilm-Kreis in Form eines Sonderamtsblattes verteilt wird. Auf der Homepage www.aik.ilm-kreis.de sind die Termne bereits aktualisiert. Die ab 01.01.2026 gültige Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung des Ilm-Kreises mit alles Abfallentsorgungsgebühren wurde im Amtsblatt des Ilm-Kreises vom 02.12.2025 veröffentlicht.
Wie kann ich Abfallgebühren sparen?
Zum Restabfall gehören die Abfälle, die nicht mehr verwertet werden können. Wer Abfälle trennt, wird nicht viel für die Restabfalltonne zum Bestücken haben. Durch disziplinierte Abfalltrennung und -vermeidung können Sie Restabfall sparen und dadurch Einfluss auf die Leerungshäufigkeit Ihrer Restabfalltonne nehmen und somit Ihre Gebührenbelastung beeinflussen. Stellen Sie daher immer nur vollständig gefüllte Restabfallbehälter zur Leerung bereit, um so Ihre Leistungsgebühr Restabfall positiv zu beeinflussen.
Warum werden die Abfallbehälter im Ilm-Kreis nicht gewogen?
Eine Verwiegung der Behälter wird nur in ganz wenigen Landkreisen durchgeführt. Der Aufwand für die Installation und Wartung der Wiegetechnologie an den Fahrzeugen ist sehr hoch. Die hohen Kosten stehen derzeit nicht im Verhältnis zum Nutzen der Technologie und würden die Festgebühr in die Höhe treiben.
Fragen zur Sperrmüll- und E-Schrott-Entsorgung
Was kostet ab 2026 die Abholung von Sperrmüll?
Die Sperrmüllabholung kostet ab nächstem Jahr 30 € pro Abholung. Die Menge an Sperrmüll, die bereitgestellt werden darf, erhöht sich ab 2026 auf 2 m³/Person. Sie können so viele Abholungen im Jahr bestellen, wie Sie möchten.
Die Selbstanlieferung von Sperrmüll bleibt weiterhin 2 x jährlich in einer Menge von 1 m³/Person gebührenfrei.
Ist die Anzahl der Abholungen von Sperrmüll weiterhin begrenzt pro Jahr, auch wenn es kostenpflichtig ist?
Nein, es gibt ab 2026 keine Limitierung mehr bei der Anzahl der Beanspruchungen von Sperrmüll auf Abruf. Sie können so viele Abholungen im Jahr bestellen, wie Sie möchten.
Ist die abzuholende Menge pro Person beim Sperrmüll weiterhin begrenzt?
Pro Person (EW/EGW) dürfen Sie ab nächstem Jahr 2m³ pro Abholung bereitstellen.
Kann man bei der Abholung auf Abruf von Sperrmüll und/oder E-Schrott auch eine kleine Zeitspanne - Wunschuhrzeit- erhalten?
Nein, das geht leider nicht.
Was kostet ab 2026 die Abholung von E-Schrott?
Die Abholung von E-Schrott kostet ab nächstem Jahr 20,00 € pro Abholung. Pro Abholung können mehrere Geräte in haushaltsüblichen Mengen bereitgestellt werden. Sie können so viele Abholungen im Jahr bestellen, wie Sie möchten.
Die Selbstanlieferung der Elektroaltgeräte bleibt weiterhin gebührenfrei.
Was ist, wenn Fremde etwas zu meiner entgeltpflichtigen Sperrmüllabholung dazu legen? Zahle ich dann noch mehr als eh schon?
Um illegale Ablagerungen am eigenen Sperrmüllhaufen und Folgekosten zu vermeiden, appelliert der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis an alle Abfallbesitzer Ihren Sperrmüll erst am Vortag, idealerweise am Vorabend zur Abfuhr bereitzustellen. So regelt es auch die Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises. Nicht geladene Abfälle sind nach der Abholung unverzüglich aufs eigene Grundstück zurückzunehmen. Sind Abfälle von Fremden dazugestellt worden, ist dies sofort dem AIk mitzuteilen. Es wird dann versucht, den Verursacher zu ermitteln. Durch Ihren Bereitstellungszeitpunkt können Sie derartige Probleme verhindern.
Was passiert, wenn ich meinen Sperrmüll- bzw. E-Schrott Abholtermin nicht abgesagt habe?
Es gibt immer mal Situationen im Leben, weswegen man Termine nicht halten kann. Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen die Rufnummer auf der Terminbestätigung der Ilmenauer Umweltdienst GmbH oder den Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis unter der 03628/738-921. Bis 2 Werktage vorher können Sie Ihren Termin stornieren. Bei Nichtabsage wird die Abhol-Gebühr berechnet.
Fragen zur Grünabfallentsorgung
Was kostet nächstes Jahr die Anlieferung von Grünschnitt?
Die Entsorgung von Grünabfällen wird ab 2026 gebührenpflichtig.
Zur vereinfachten Annahme erfolgt die Einführung einer Grünabfallkarte. Die Karte kostet 24,00 € pro Jahr und berechtigt zur regelmäßigen Anlieferung von Grünschnitt bis 2 m³/Anlieferung an den Annahmestellen im Ilm-Kreis. Für wen sich diese Karte nicht lohnt, kann Grünabfall mit einem Gewicht kleiner 200 kg gegen Entrichtung einer Pauschalgebühr von 3,50 € anliefern. Größere Mengen sind wie bisher gebührenpflichtig und werden mit einer Gebühr von 35,00 €/t belegt.
Wer kann alles eine Grünabfallkarte erwerben?
Die Grünabfallkarte können ausschließlich Privatpersonen mit Meldeadresse oder einem Grundstück/Garten im Ilm-Kreis erwerben.
Wo kann ich die Grünabfallkarte beantragen?
Sie können die Grünabfallkarte schriftlich über das Formular „Antrag gebührenpflichtige Grünabfallkarte“ beim AIK bestellen. Die Auslieferung erfolgt ab ca. Mitte Dezember 2025. Bitte senden Sie hierzu das ausgefüllte Formular an aik@ilm-kreis.de oder per Post zu uns. Das Antragsformular finden Sie unter www.aik.ilm-kreis.de unter Service/Formulare oder im Leitfaden der Abfallwirtschaft 2026.
Ab Januar 2026 können die Grünschnittkarten auch an nachfolgenden Entsorgungsanlagen gekauft werden:
- Kreiskompostieranlage Am Eich in Langewiesen
- Ilmenauer Umweltdienst GmbH, Ilmenau, Ratsteichstraße 2
- Verbandsdeponie Rehestädt
Kann ich die Grünabfallkarte auch online bestellen?
Die Grünabfallkarte können Sie schriftlich, per E-Mail oder persönlich an den benannten Ausgabestellen beantragen. Bitte füllen Sie hierfür das Antragsformular „Bestellung Grünabfallkarte“ aus.
Wieviel kostet eine Anlieferung von Grünschnitt ohne Grünabfallkarte?
Grünabfall mit einem Gewicht kleiner 200 kg wird gegen Entrichtung einer Pauschalgebühr von 3,50 € angenommen. Größere Mengen werden mit einer gewichtsabhängigen Gebühr von 35,00 €/t belegt.
Muss ich mich dann nicht mehr anstellen, wenn ich eine Grünabfallkarte besitze?
Mit dem Erwerb einer Grünabfallkarte ersparen Sie sich die sonst notwendige Eingangs- und Ausgangswägung für Anlieferungen auf der Kreiskompostieranlage und dem ZRM - Verbandsdeponie Rehestädt. Somit wird die Abfertigung der Anlieferer mit Grünschnittkarte deutlich schneller gehen. Allerdings kann es dennoch zu Wartezeiten kommen. Die Bediensteten auf den Anlagen sind bestrebt den Anlieferverkehr zügig abzuarbeiten und navigieren Anlieferer, welche gebührenfreie Abfälle bringen, häufig durch. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies unter Absicherung der innerbetrieblichen Abläufe und Sicherheit der Anlieferer nicht immer möglich sein wird. Wir arbeiten stets an der Verbesserung unserer Services, auch in hochfrequentierten Zeiten.
Wie identifiziere ich mich? Nur mit der Grünabfallkarte oder muss ich noch etwas mitführen?
Bitte führen Sie zur Anlieferung Ihre Grünabfallkarte im Original mit sich. Eine Kopie wird nicht akzeptiert. Selbstverständlich wird es stichprobenartige Kontrollen an den Anlagen geben, um Missbrauch einzudämmen. Bitte führen Sie hierfür stets ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis) mit sich.
Darf ich mir auch eine Grünabfallkarte kaufen, wenn ich nicht im Ilm-Kreis wohne, aber einen Garten im Landkreis habe?
Befindet sich das Gartengrundstück im Ilm-Kreis, ist der Erwerb einer Grünabfallkarte sowie die gebührenpflichtige Einzelanlieferung für Privatpersonen von außerhalb möglich. Jedoch kann es zu vereinzelten Kontrollen kommen (Vorlage Pachtvertrag oder einem Grundbuchauszug).
Darf ich mehrmals täglich mit der Grünabfallkarte anliefern?
Es gibt aktuell keine Limitierung bei der Anlieferungshäufigkeit.
Kommt die Grünabfallkarte mit dem Abfallgebührenbescheid?
Die Grünabfallkarte erhält nur, wer sie auch gebührenpflichtig beantragt. Der Versand erfolgt postalisch nach Zahlungseingang, bei Grundstückseigentümern unverzüglich nach Antragstellung, da diese die Gebühr über Ihren Abfallgebührenbescheid entrichten.
Können meine Nachbarn meinen Grünschnitt mit abgeben, wenn sie meine Karte dabeihaben und vorzeigen?
Das geht leider nicht. Ausschließlich im Haushalt lebende Familienangehörige können die Karte mitbenutzen.
Kann ein anderes Familienmitglied meine Karte benutzen?
Die Grünabfallkarte ist haushaltsbezogen und kann von Familienangehörigen, welche im selben Hausstand gemeldet sind, verwendet werden. Bitte führen Sie stets ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis) zur Prüfung der Haushaltszugehörigkeit mit sich. Bei Nichtvorlage kann die Anlieferung verweigert werden.
Wird bei einer Anlieferung von Grünabfällen ohne Grünabfallkarte jede Anlieferung gewogen?
Grünschnitt-Anlieferungen von Abfallbesitzern ohne Grünabfallkarte werden ab 01.01.2026 verwogen und gewichtsbezogen abgerechnet. Grünabfall mit einem Gewicht kleiner 200 kg kostet 3,50 € pauschal. Größere Mengen werden mit einer Gebühr von 35,00 €/t belegt.
Wieviel darf ich mit der Grünabfallkarte anliefern und wie oft am Tag?
Der Inhaber einer Grünabfallkarte ist berechtigt bis zu 2 m³ pro Anlieferung an den Annahmestellen abzugeben. Es gibt aktuell keine Limitierung bei der Anlieferungshäufigkeit.
Was ändert sich ab 2026 bei den Baum- und Strauchschnittannahmestellen?
Die Anlieferung von Grünschnitt an den Baum- und Strauchschnittannahmestellen ist ab 2026 nur noch gegen Vorlage der Grünabfallkarte möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.