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Onlineantrag zur gebührenpflichtigen Abholung von Sperrmüll oder Elektro-Schrott

Voraussetzung für die Abholung von Sperrmüll und Elektro-Schrott ist der Anschluss des Grundstückes bzw. der Einrichtung an die Abfallentsorgung im Ilm- Kreis. Sind Sie Mieter, so wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.

Die Abholung von Sperrmüll sowie Elektroschrott ist seit dem 01.01.2026 gebührenpflichtig. Die Sondergebühr für die Abholung von Sperrmüll beträgt 30,00 € bei max. 2 m³ pro Person und Abholung. Die Sondergebühr für die Abholung von Elektroschrott beträgt 20,00 €. Die Abholung kann ausschließlich für Großgeräte beantragt werden. Bei Abholung von mindestens einem Elektro-Großgerät werden auch Elektrokleingeräte ohne zusätzliche Gebühr mitgenommen. 


Die Abholung des Sperrmülls bzw. Elektroschrotts erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Antragseingang im Abfallwirtschaftsbetrieb.

Weitere Informationen und Annahmebedingungen finden Sie unter: Sperrmüll oder E-Schrott


Bitte zutreffendes auswählen!

Antragsteller/Grundstückseigentümer


Abweichender Abholort

Art/Anzahl der abzuholenden Gegenständen
Bitte geben Sie die Anzahl und Art der abzuholenden Gegenstände sowie bei einer Sperrmüllentsorgung zusätzlich die von Ihnen geschätzte Gesamtmenge in m³ an. 

Hinweis! Die Abholung von Elektroschrott erfolgt erst, wenn mindestens ein Großgerät zur Abholung bereitgestellt wird. Kleingeräte werden in diesem Rahmen ohne zusätzliche Gebühr mitgenommen. 

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. 

Die Gebühren finden Sie in der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises vom 11. November 2025.


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.

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