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Voraussetzung für die Abholung von Sperrmüll und Elektro-Schrott ist der Anschluss des Grundstückes bzw. der Einrichtung an die Abfallentsorgung im Ilm- Kreis. Sind Sie Mieter, so wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.
Die Abholung des Sperrmülls bzw. Elektroschrotts erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Antragseingang im Abfallwirtschaftsbetrieb.
Weitere Informationen und Annahmebedingungen finden Sie unter: Sperrmüll oder E-Schrott
Bitte zutreffendes auswählen!
*Sperrmüll (Gebühr 30,00 Euro)E-Schrott (Gebühr 20,00 Euro)
Abnehmernummer*
Name, Vorname*
Straße, Hausnummer*
PLZ, Ort*
Telefon*
E-Mail*
Anzahl der Personen/EGW*
Abholung nur von Grundstücken, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen sind (keine Garagenkomplexe, Gartengrundstücke...).
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Sperrmüll
Elektro-Schrott
Gesamtmenge Sperrmüll oder E-Schrott*
Hinweis! Die Abholung von Elektroschrott erfolgt erst, wenn mindestens ein Großgerät zur Abholung bereitgestellt wird. Kleingeräte werden in diesem Rahmen ohne zusätzliche Gebühr mitgenommen.
Bemerkungen
Wunschtermin
Datenschutz*Ich stimme der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu.
Zustimmung*Hiermit stimme ich den oben genannten Gebühren zu.
Die Gebühren finden Sie in der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises vom 11. November 2025.
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