Sprungziele
Inhalt

Grünabfallkarte neu ab 2026

Zur vereinfachten Annahme von Grünabfällen auf der Kompostieranlage des Ilm-Kreises, der Verbandsdeponie Rehestädt und an den kommunalen Sammelstellen für Baum- und Strauchschnitt wird ab 2026 eine gebührenpflichtige Grünabfallkarte eingeführt.

    • Gebühr Grünabfallkarte: 24,00 €/Jahr
    • Gültigkeit: 1 Kalenderjahr
    • Verkauf: nur an Privatpersonen (Zum Privathaushalt gehören Personen, die zusammenwohnen, gemeinsam wirtschaften und ihren Lebensunterhalt gemeinsam finanzieren. Nicht dazu gehören z. B. Kleingartenvereine, Hausverwaltungen, Hausgemeinschaften mit mehreren Wohnungen, Siedlungen mit mehreren Bungalows und Gewerbe.)
    • Anlieferungsmenge: bis 2 m³/Anlieferung
    • Anlieferungsberechtigte: Besitzer der Grünabfallkarte und alle im Haushalt lebenden Personen
    • Anlieferungshäufigkeit: nicht begrenzt

Die Grünabfallkarte kann seit Mitte Dezember 2025 erstmalig an nachfolgenden Stellen käuflich erworben werden:

    • Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK), Schönbrunnstraße 8, Arnstadt
    • Außenstelle des AIK, Bürgerservice, Krankenhausstraße 12a, Ilmenau
    • Kompostieranlage Am Eich 1, Ilmenau OT Langewiesen
    • Verbandsdeponie Rehestädt, Amt Wachsenburg OT Rehestädt
    • Ilmenauer Umweltdienst GmbH, Ratsteichstraße 2, Ilmenau (Verwaltung: Di. und Do. 08:30 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr)

Das Formular zur Beantragung der Grünabfallkarte per Post oder E-Mail finden Sie unter Service/Formulare als Download.

Nach Zahlungseingang wird die Grünabfallkarte per Post versendet. Bei Grundstückeigentümern erfolgt die Berechnung der Gebühr mit dem Endabrechnungsbescheid.

Annahmestellen von Grünabfall:

An nachfolgenden Stellen können Grünabfälle mit der Grünabfallkarte abgegeben werden:

Besitzer einer Grünabfallkarte bekommen von unserem Vertragspartner HH-Kompostierung GmbH & Co. KG einen Rabatt von 10% für den Einkauf von gütegesichertem Kompost auf der Kompostieranlage Am Eich in Langewiesen – ausschließlich lose gesiebt. Alle anderen Produkte (Erdegemisch, Rindenmulch, Sackwaren) sind von dieser Reglung ausgenommen.

zurück nach oben drucken