Sprungziele
Inhalt

Leistungsgebühr für Bioabfall ab 01.01.2026

Der Landkreis erhebt gemäß § 4 Abs. 4 der Gebührensatzung eine Leistungsgebühr für Bioabfall. 

Bei der Abfuhr von Bioabfällen bestimmt sich die pro Jahr zu zahlende Leistungsgebühr (Behältergebühr) nach der Anzahl und dem Volumen der verwendeten Behälter bei einem 14-tägigem Abfuhrrhythmus.

Behältergebühr Biotonne

Behältervolumen Gebühr pro Monat Gebühr pro Jahr
60 Liter 2,40 Euro 28,80 Euro
80 Liter 3,20 Euro 38,40 Euro
120 Liter 4,80 Euro 57,60 Euro
240 Liter 9,60 Euro 115,20 Euro
660 Liter 26,40 Euro 316,80 Euro

Mindestbehältervolumen

Als Grundlage für die Behälterbereitstellung werden 5 Liter Mindestbehältervolumen für Bioabfall pro Einwohner und Woche zugeordnet (nicht unmittelbar gebührenrelevant). Darüber hinaus sind die Gefäße frei wählbar.

Gebühr Bioabfallsack

Bioabfallsack Gebühr pro Bioabfallsack
120 Liter 1,90 Euro
zurück nach oben drucken