Gebühren Selbstanlieferung ab 01.01.2026
Abfälle können auf den Anlagen des Ilm-Kreises von Bürgern, gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen selbst angeliefert werden.
Gebührensätze für die Selbstanlieferung von Abfällen an der Müllumladestation Wolfsberg und der Verbandsdeponie Rehestädt
Bei der Anlieferung von inerten (nicht brennbaren) Abfällen auf der Verbandsdeponie Rehestädt und bis 2,5 m³ an der Müllumladestation Wolfsberg werden folgende Gebühren erhoben:
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Gebührengruppe |
Bemerkung | Euro/Tonne |
| 01 | bei Ablagerung | nicht belegt |
| 02 | bei Ablagerung | 73,03 |
| 03 | bei Ablagerung | 103,36 |
| 04 | bei Ablagerung | 62,92 |
| 05 | bei Ablagerung | 196,62 |
Bei der Anlieferung von Abfällen zur Behandlung an der Müllumladestation des Ilm-Kreises sowie bis 2,5 m³ auch an der Verbandsdeponie Rehestädt werden folgende Gebühren erhoben:
| Gebührengruppe | Bemerkung | Euro/Tonne |
| 06 | für alle Abfälle zur Behandlung | 250,04 |
| 07 | für die Beseitigung teerhaltiger Abfälle | 695,00 |
| 08 | für die Beseitigung von Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (beschränkt auf Kunststoff und Holz) | 275,00 |
| 09 | für die Beseitigung von nichtmineralischem HBCD-haltigem Dämmmaterial (z. B. Styropor, Styrodur) | 2.860,00 |
Kleinanlieferungen kleiner 200 kg
Bei Kleinanlieferungen kleiner 200 kg von Abfällen zur Ablagerung bzw. zur Behandlung sowohl an der MUST des Ilm-Kreises, Deponiegelände Wolfsberg, als auch auf der Verbandsdeponie Rehestädt wird eine Pauschalgebühr entsprechend der Zuordnung der Abfallschlüsselnummern zu den
Gebührengruppen erhoben (§ 5 Abs. 1 Gebührensatzung).
| Gebührengruppe | Bemerkung | Pauschalgebühr in Euro |
| 01 | bei Ablagerung | nicht belegt |
| 02 | bei Ablagerung | 7,30 |
| 03 | bei Ablagerung | 10,30 |
| 04 | bei Ablagerung | 6,20 |
| 05 | bei Ablagerung | 19,60 |
| 06 | für alle Abfälle zur Behandlung | 25,00 |
| 07 | für die Beseitigung teerhaltiger Abfälle | 69,50 |
| 08 |
für die Beseitigung von Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe |
27,50 |
| 09 | für die Beseitigung von nichtmineralischem HBCD-haltigem Dämmmaterial, z. B. Styropor, Styrodur (beschränkt auf 1,5 m³) | 85,80 |
Die zugelassenen Abfallarten und ihre Gruppenzuordnung sind im Positivkatalog als Anlage zur Gebührensatzung aufgeführt.
Für alle Abfälle, die im Positivkatalog der Anlage 1 nicht aufgeführt sind, die aber dort nach Maßgabe von Einzelfallentscheidungen jeweils zur Entsorgung angenommen werden können, wird die Gebühr unter Bezug auf Abfälle mit vergleichbarem Aufwand zur Deponierung bzw. Restabfallbehandlung aus der Auflistung festgelegt.
Gebührensätze für die Selbstanlieferung von Abfällen auf der Kompostieranlage des Landkreises
Die Einzelanlieferung von Grünabfallkleinmengen durch Selbstanlieferer ist gebührenpflichtig.
Bei der Anlieferung von Bioabfällen bzw. Grünabfällen auf der Kompostieranlage des Landkreises werden folgende Gebühren erhoben:
| Abfallart | Euro/Tonne | Euro/m³ |
| Grünabfälle (unverdichtet) | 35,00 | 14,00 |
| Bioabfälle | 88,45 | 88,45 |
Kleinanlieferungen kleiner 200 kg
Bei Einzelanlieferungen von Abfallkleinmengen mit einem Gewicht kleiner 200 kg wird eine Pauschalgebühr von 3,50 Euro für Grünabfall und von 8,80 Euro für andere Bioabfälle erhoben.
Grünabfallkarte
Grünabfälle können auf der Kompostieranlage des Ilm-Kreises, der Verbandsdeponie Rehestädt und an den kommunalen Sammelstellen für Baum- und Strauchschnitt auch mit einer Grünabfallkarte angeliefert werden. Die Gebühr für die Grünabfallkarte beträgt 24,00 €. Sie gilt für ein kalenderjahr.