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Gebühren Selbstanlieferung ab 01.01.2026

Abfälle können auf den Anlagen des Ilm-Kreises von Bürgern, gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen selbst angeliefert werden.

Gebührensätze für die Selbstanlieferung von Abfällen an der Müllumladestation Wolfsberg und der Verbandsdeponie Rehestädt

Bei der Anlieferung von inerten (nicht brennbaren) Abfällen auf der Verbandsdeponie Rehestädt und bis 2,5 m³ an der Müllumladestation Wolfsberg werden folgende Gebühren erhoben: 

Gebührengruppe

Bemerkung Euro/Tonne
01 bei Ablagerung nicht belegt
02 bei Ablagerung 73,03
03 bei Ablagerung 103,36
04 bei Ablagerung 62,92
05 bei Ablagerung 196,62

Bei der Anlieferung von Abfällen zur Behandlung an der Müllumladestation des Ilm-Kreises sowie bis 2,5 m³ auch an der Verbandsdeponie Rehestädt werden folgende Gebühren erhoben: 

Gebührengruppe Bemerkung Euro/Tonne
06 für alle Abfälle zur Behandlung 250,04
07 für die Beseitigung teerhaltiger Abfälle 695,00
08 für die Beseitigung von Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (beschränkt auf Kunststoff und Holz) 275,00
09 für die Beseitigung von nichtmineralischem HBCD-haltigem Dämmmaterial (z. B. Styropor, Styrodur) 2.860,00

Kleinanlieferungen kleiner 200 kg

Bei Kleinanlieferungen kleiner 200 kg von Abfällen zur Ablagerung bzw. zur Behandlung sowohl an der MUST des Ilm-Kreises, Deponiegelände Wolfsberg, als auch auf der Verbandsdeponie Rehestädt wird eine Pauschalgebühr entsprechend der Zuordnung der Abfallschlüsselnummern zu den
Gebührengruppen erhoben (§ 5 Abs. 1 Gebührensatzung).

Gebührengruppe Bemerkung Pauschalgebühr in Euro
01 bei Ablagerung nicht belegt
02 bei Ablagerung 7,30
03 bei Ablagerung 10,30
04 bei Ablagerung 6,20
05 bei Ablagerung 19,60
06 für alle Abfälle zur Behandlung 25,00
07 für die Beseitigung teerhaltiger Abfälle 69,50
08

für die Beseitigung von Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind (beschränkt auf Kunststoff und Holz)

27,50
09 für die Beseitigung von nichtmineralischem HBCD-haltigem Dämmmaterial, z. B. Styropor, Styrodur (beschränkt auf 1,5 m³) 85,80



Die zugelassenen Abfallarten und ihre Gruppenzuordnung sind im Positivkatalog als Anlage zur Gebührensatzung aufgeführt.
Für alle Abfälle, die im Positivkatalog der Anlage 1 nicht aufgeführt sind, die aber dort nach Maßgabe von Einzelfallentscheidungen jeweils zur Entsorgung angenommen werden können, wird die Gebühr unter Bezug auf Abfälle mit vergleichbarem Aufwand zur Deponierung bzw. Restabfallbehandlung aus der Auflistung festgelegt.

Gebührensätze für die Selbstanlieferung von Abfällen auf der Kompostieranlage des Landkreises

Die Einzelanlieferung von Grünabfallkleinmengen durch Selbstanlieferer ist gebührenpflichtig.

Bei der Anlieferung von Bioabfällen bzw. Grünabfällen auf der Kompostieranlage des Landkreises werden folgende Gebühren erhoben: 

Abfallart Euro/Tonne Euro/m³
Grünabfälle (unverdichtet) 35,00 14,00
Bioabfälle 88,45 88,45

Kleinanlieferungen kleiner 200 kg

Bei Einzelanlieferungen von Abfallkleinmengen mit einem Gewicht kleiner 200 kg wird eine Pauschalgebühr von 3,50 Euro für Grünabfall und von 8,80 Euro für andere Bioabfälle erhoben.

Grünabfallkarte

Grünabfälle können auf der Kompostieranlage des Ilm-Kreises, der Verbandsdeponie Rehestädt und an den kommunalen Sammelstellen für Baum- und Strauchschnitt auch mit einer Grünabfallkarte angeliefert werden. Die Gebühr für die Grünabfallkarte beträgt 24,00 €. Sie gilt für ein kalenderjahr.

 

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