Bioabfallsäcke
Im Frühjahr sowie im Herbst fallen bei den Gartenbesitzern meist besonders viele Grünabfälle an. Es gibt die Möglichkeit, spezielle Papiersäcke für die Entsorgung von Bioabfällen beim Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis käuflich zu erwerben. Diese Säcke fassen ca. 120 Liter und lassen durch ihren speziellen Aufdruck erkennen, dass die Gebühr von 1,50 € pro Sack bereits bezahlt wurde.
Die Bioabfallsäcke sind mit einem Bindfaden (keine Kunststoffbänder, Draht oder Metallverschlüsse verwenden) zu verschnüren und zu den Abfuhrterminen der Biotonne vor dem Grundstück zur Abholung bereitzustellen.
Andere Säcke - mit Bioabfall gefüllt - werden von den Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen.
Was darf in den Bioabfallsack eingegeben werden?
- trockenes Laub
- trockener Rasenschnitt
- Astwerk
- trockene Bioabfälle
- Haare, Federn
Was darf nicht in den Bioabfallsack eingegeben werden?
- nasse, schwere Bioabfälle
- nasser Rasenschnitt
- Kunststoffe, Metalle und Glas
- Restabfall
- Kehricht, Asche
Hier sind Bioabfallsäcke erhältlich:
Landratsamt Ilm-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis
Schönbrunnstraße 8
99310 Arnstadt
Sprechzeiten
Dienstag:
08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 14:30 Uhr
Außenstelle Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis
Bereich Bürgerservice
Zimmer 06
Krankenhausstraße 12a
98693 Ilmenau
Sprechzeiten
Dienstag:
08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 14:30 Uhr
Donnerstag:
08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Müllumladestation Wolfsberg
Bücheloh
Am Grummbach 1
98693 Ilmenau
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Stadt- und Gemeindeverwaltungen:
- Stadtverwaltung Stadtilm, Str. der Einheit 1
- Großbreitenbach, Markt 11-13
- Gräfenroda, An der Glashütte 3
- Geraberg, Bahnhofstr. 59a
- Stadt Ilmenau OT Gehren, Marktstr. 1
- Stadt Ilmenau OT Langewiesen, Ratsstr. 2
Wichtige Informationen
Abfallbehälter müssen bis spätestens am Abfuhrtag 06:00 Uhr
zur Abfuhr bereitstehen.
Die Behälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt.
Abfälle dürfen nicht in die Abfallbehälter eingestampft werden.
Bei Nichtanfahrbarkeit von Grundstücken
(z. B. bei Bauarbeiten) müssen die Abfallbehälter vom Grundstückseigentümer bzw. Mieter zur nächsten befahrbaren Stelle transportiert werden.
Wenden Sie sich bei Beanstandungen an Entsorgungsleistungen innerhalb von 7 Tagen an den AIK.