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Sperrmüll

Grundstückseigentümer können zweimal jährlich bis zu einer Menge von 1 m³ je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert oder einmal jährlich bis zu einer Menge von 2 m³ je Einwohner/Einwohnergleichwert eine gebührenfreie Entsorgung von Sperrmüll beantragen.

Voraussetzung ist der Anschluss des Grundstückes an die Abfallentsorgung des Landkreises.

Sperrmüllantrag

Das Formular zur Sperrmüllentsorgung erhalten Sie als Anhang zu Ihrem Abfallgebührenbescheid zum Jahresanfang oder finden es unter Service/Formulare als Download.  Den ausgefüllten Antrag senden Sie bis spätestens 30. November eines Jahres an den AIK zurück. Sie bekommen innerhalb von 14 Tagen eine Terminbestätigung zugesandt. Die Abholung des Sperrmülls erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung.

Kann der Abholtermin nicht eingehalten werden, informieren Sie bitte das Entsorgungsunternehmen rechtzeitig.

Zwischen dem 15. und 31. Dezember finden keine Abholungen statt.

Sperrmüll kann auch kostenfrei selbst an nachfolgenden Anlagen angeliefert werden. Dazu ist bei der Anlieferung der Antrag zur Entsorgung von Sperrmüll ausgefüllt abzugeben.

  • Müllumladestation Wolfsberg
  • Deponie Rehestädt 

Mieter wenden sich bzgl. Sperrmüllabholung bitte an Ihren Vermieter.

Nachfolgend genannte Abfälle können zur Sperrmüllentsorgung bereitgestellt werden:

  •  Couchgarnituren, Sessel, Stühle, Hocker, Sitzbänke
  •  Bettgestelle (nicht aus Metall), Matratzen
  •  Steppdecken, Federbetten
  •  Schränke, Kommoden, Regale, Tische
  •  Teppiche, Fußbodenbeläge, Laminat, Parkett
  •  Bilder, Spiegel, Rollos
  •  Kinderwagen, Kindersitze
  •  große Kinderspielsachen
  •  Schlitten, Holzroller
  •  Koffer, Körbe, Eimer, Taschen (leer)
  •  Flurgarderoben, Gardinenstangen
  •  Möbel ohne elektrische Bauteile (z. B. LED Leuchten)

Nachfolgend genannte Abfälle dürfen nicht zur Sperrmüllentsorgung bereitgestellt werden:

  •  Bauholz, Bretter, Holz aus Verschlägen, Verkleidungen
  •  Fenster, Türen, Gartenzäune
  •  Bauschutt, Abfälle aus Um- und Ausbaumaßnahmen
  •  Restabfall bzw. Behältnisse gefüllt mit Restabfall
  •  Kühlgeräte, Schrott, Elektro- und Elektronikschrott
  •  Möbel mit fest integrierten elektrischen Bauteilen
  •  gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
  •  Druckbehälter (Gasflaschen, Feuerlöscher etc.)
  •  Kfz-Teile, Autoreifen
  •  Alttextilien
  •  Schirmständer mit Fuß aus Beton oder Granit

Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen

Für große Mengen Sperrmüll auch gemischt mit Restabfall, wie sie bei Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen anfallen, können gebührenpflichtige Container bereitgestellt werden. Das Formular sowie weitere Hinweise dazu, erhalten Sie unter Containerservice.

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