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Leistungsgebühr für Bioabfall

Der Landkreis erhebt gemäß § 4 Abs. 4 der Gebührensatzung eine Leistungsgebühr für Bioabfall. 

Bei der Abfuhr von Bioabfällen bestimmt sich die pro Jahr zu zahlende Leistungsgebühr (Behältergebühr) nach der Anzahl und dem Volumen der verwendeten Behälter bei einem 14-tägigem Abfuhrrhythmus.

Behältergebühr Biotonne

Behältervolumen Gebühr pro Monat Gebühr pro Jahr
60 Liter 1,85 Euro 22,20 Euro
80 Liter 2,47 Euro 29,60 Euro
120 Liter 3,70 Euro 44,40 Euro
240 Liter 7,40 Euro 88,80 Euro
660 Liter 20,35 Euro 244,20 Euro

Mindestbehältervolumen

Als Grundlage für die Behälterbereitstellung werden 5 Liter Mindestbehältervolumen für Bioabfall pro Einwohner und Woche zugeordnet (nicht unmittelbar gebührenrelevant). Darüber hinaus sind die Gefäße frei wählbar.

Gebühr Bioabfallsack

Bioabfallsack Gebühr pro Bioabfallsack
120 Liter 1,50 Euro
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