Gebühren
Die Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung des Ilm-Kreises gelten für die Dienstleistungen sowohl des Abfallwirtschaftsbetriebes als auch des Zweckverbandes Restabfallbehandlung Mittelthüringen.
Die Gebührenerhebung und die Abfallberatung erfolgen durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis, dessen Mitarbeiter Ihnen für offene Fragen zur Verfügung stehen.
Ansprechpartner Abteilung Betriebswirtschaft
Im Oktober 2017 beschloss der Kreistag das Satzungs- und Gebührenrecht für die öffentliche Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021.
Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt: Abfallgebühren ab 01.01.2018
sowie in der Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung des Ilm-Kreises: