Gebühren Selbstanlieferung
Abfällen können auf den Anlagen des Ilm-Kreises von Bürgern, gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen selbst angeliefert werden.
Gebührensatz für die Selbstanlieferung von Abfällen an der Müllumladestation Wolfsberg und Verbandsdeponie Rehestädt
Bei der Anlieferung von inerten Abfällen auf der Verbandsdeponie Rehestädt und bis 2,5 m³ an der Müllumladestation Wolfsberg werden folgende Gebührengruppen erhoben:
Gebührengruppe |
|
Euro |
01 |
bei Ablagerung |
9,96 |
02 |
bei Ablagerung |
26,97 |
03 |
bei Ablagerung |
70,27 |
04 |
bei Ablagerung |
43,30 |
05 |
bei Ablagerung |
166,16 |
Bei der Anlieferung von Abfällen zur Behandlung an der Müllumladestation des Ilm-Kreises sowie bis 2,5 m³ auch an der Verbandsdeponie Rehestädtwerden werden folgende Gebühren erhoben:
Gebührengruppe |
|
Euro |
06 |
für alle Abfälle zur Behandlung |
136,07 |
07 |
für die Beseitigung teerhaltiger Abfälle |
382,90 |
08 |
für die Beseitigung von Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (beschränkt auf Kunststoff und Holz) |
218,96 |
09 |
für die Beseitigung von nichtmineralischem HBCD-haltigem Dämmmaterial (z.B. Styropor/Styrodur) |
1867,14 |
Bei Kleinanlieferungen kleiner 200 kg von Abfällen zur Ablagerung bzw. zur Behandlung sowohl an der MUST des Ilm-Kreises, Deponiegelände Wolfsberg, als auch auf der Verbandsdeponie Rehestädt wird eine Pauschalgebühr entsprechend der Zuordnung der Abfallschlüsselnummern zu den Gebührengruppen (§ 5 Abs. 1 dieser Satzung) erhoben.
Gebührengruppe |
|
Pauschalgebühr (Euro) |
01 |
bei Ablagerung |
1,00 |
02 |
bei Ablagerung |
2,70 |
03 |
bei Ablagerung |
7,00 |
04 |
bei Ablagerung |
4,30 |
05 |
bei Ablagerung |
16,60 |
06 |
für alle Abfälle zur Behandlung |
13,60 |
07 |
für die Beseitigung teerhaltiger Abfälle |
38,20 |
08 |
für die Beseitigung von Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (beschränkt auf Kunststoff und Holz) |
21,80 |
09 |
für die Beseitigung von nicht mineralischem HBCD-haltigem Dämmmaterial, z.B. Styropor/Styrodur (beschränkt auf 1,5 m³) |
56,00 |
Für alle Abfälle, die in dem Positivkatalog der Anlage 1 nicht aufgeführt sind, die aber dort nach Maßgabe von Einzelfallentscheidungen jeweils zur Entsorgung angenommen werden können, wird die Gebühr unter Bezug auf Abfälle mit vergleichbarem Aufwand zur Deponierung bzw. Restabfallbehandlung aus der Auflistung festgelegt.
Die zugelassenen Abfallarten und ihre Gruppenzuordnung sind im als Anlage zur Gebührensatzung aufgeführt.
Gebührensatz für die Selbstanlieferung von Abfällen auf der Kompostieranlage des Landkreises
Bei der Anlieferung von Bioabfällen bzw. Grünabfällen auf der Kompostieranlage des Landkreises werden folgende Gebühren erhoben:
Abfallart |
Euro/t |
Euro/m³ |
Grünabfälle |
20,00 |
(unverdichtet) 2,98 |
Bioabfälle |
55,18 |
55,18 |
Die Einzelanlieferung von Grünabfallkleinmengen bis 1 m³ durch private Selbstanlieferer ist gebührenfrei.
Bitte beachten Sie, dass auf den Entsorgungsanlagen nicht mit EC-Karte bezahlt werden kann!