Sprungziele
Inhalt
Datum: 04.12.2025

Neue Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung ab dem 01.01.2026

Kostenentwicklung in der öffentlichen Abfallwirtschaft

Die öffentliche Abfallentsorgung im Ilm-Kreis konnte trotz umfassender Leistungen über viele Jahre sehr günstig angeboten werden und die Abfallgebühren bewegten sich im mitteldeutschen Vergleich im absolut untersten Bereich. Die Ist-Kosten sind in nahezu allen Bereichen gegenüber der letzten Abfallgebührenkalkulation deutlich gestiegen, was in der Kalkulation sowie bei der Gestaltung der künftigen Abfallwirtschafts- sowie Gebührensatzung ab dem 01.01.2026 berücksichtigt werden musste. Faktoren wie die allgemein gestiegene Inflation, gesetzliche Klimaschutzmaßnahmen, die Einbeziehung der thermischen Verwertung von Abfällen in den CO2-Handel, die Erhöhung der LKW-Maut sowie Tarifanpassungen für Personal hatten einen deutlichen Einfluss auf die künftige Höhe der Abfallentsorgungsgebühren. Auch höhere Preise im Ergebnis bei Neuausschreibungen der Entsorgung von Abfällen sowie höhere Kosten für die Deponierung von nicht brennbaren Abfällen auf der Verbandsdeponie Rehestädt führen dazu, dass die Gebühren für die Entsorgung von Abfällen im Ilm-Kreis ab 2026 angehoben werden müssen.
Allein die CO2-Abgabe, welche entsprechend dem Brennstoffemissionshandelsgesetz des Bundes seit 2024 auch für Abfälle zur thermischen Verwertung erhoben wird, führt im Ilm-Kreis zu einer Kostenerhöhung von ca. 711.000 €/Jahr. Diese Kosten werden in den nächsten Jahren weiter steigen, ohne dass dafür eine erkennbare Leistung dahintersteckt.

Die neue Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung ist beschlossen

Mehrfach im Jahresverlauf wurde informiert, dass die aktuelle Gebührenkalkulation zum 31.12.2025 endet und der Ilm-Kreis seine Abfallgebühren für die kommenden Jahre neu kalkulieren muss. Am 5. November 2025 hat der Kreistag die Abfallwirtschafts- sowie die Gebührensatzung für den nächsten Kalkulationszeitraum und damit auch die neuen Gebührensätze, welche ab dem 01.01.2026 für die Abfallentsorgung im Ilm-Kreis gelten, beschlossen.

Um den bisherigen Service bei der Abfallentsorgung trotz aller Preissteigerungen aufrecht erhalten zu können sowie die Festgebühr zu entlasten, werden einige bisher gebührenfreie Leistungen gebührenpflichtig gestellt. Allerdings decken diese zusätzlichen Gebühren lediglich einen Teil der Kosten, welche tatsächlich für diese Leistungen anfallen. Mit diesen Veränderungen wird eine größere Verursacher- und Gebührengerechtigkeit erreicht. Höhere Kosten werden dort zugeordnet, wo eine Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Die Abholung von Sperrmüll und Elektro-Großgeräten vor dem Grundstück wird gebührenpflichtig

Für die Abholung von Sperrmüll vor dem Grundstück wird künftig eine Gebühr in Höhe von 30,00 € pro Abholung fällig. Gleichzeitig erhöht sich die Menge an Sperrmüll, welche pro Abholung bereitgestellt werden darf, von 1 m³ auf 2 m³ pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert und die Anzahl der Abholungen im Jahr pro Grundstück ist nicht begrenzt. Wer seinen Sperrmüll selbst auf den Entsorgungsanlagen mit dem ausgefüllten Antrag zur Entsorgung von Sperrmüll anliefert, kann dies weiterhin 2 x jährlich gebührenfrei tun. Das Kontingent hierfür beträgt wie bisher 1 m³ pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert pro Anlieferung. Es gibt hier keine Veränderung zur gewohnten Praxis.

Die Abholung von Elektro-Großgeräten in haushaltsüblichen Mengen kostet ab dem nächsten Jahr 20,00 € pro Abholung und kann ebenfalls, so oft wie gewünscht, vom Grundstückseigentümer beantragt werden. Anlieferungen von Elektro-Schrott auf den Entsorgungsanlagen bleiben auch hier gebührenfrei.

Die Anlieferung von Kleinmengen an Grünabfällen wird gebührenpflichtig

Aufgrund ständig steigender Kosten entfallen die bisherigen gebührenfreien Einzelanlieferungen von Kleinmengen an Grünabfällen ab dem 01.01.2026. Zur vereinfachten Annahme von Grünabfällen auf der Kompostieranlage des Ilm-Kreises, der Verbandsdeponie Rehestädt und an den kommunalen Sammelstellen für Baum- und Strauchschnitt wird ab 2026 zur anteiligen Kostendeckung eine Grünabfallkarte eingeführt. Diese Grünabfallkarte ist gebührenpflichtig, kostet 24,00 € und ist ein Kalenderjahr gültig. Die Besitzer der Grünabfallkarte und alle im Haushalt lebenden Personen können im laufenden Kalenderjahr bis zu 2 m³ pro Anlieferung an den genannten Annahmestellen abgeben. Die Häufigkeit der Anlieferungen ist nicht begrenzt. Die Grünabfallkarte kann ausschließlich von Privatpersonen ab Ende 2025 erstmalig im Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis, an der kreiseigenen Kompostieranlage Am Eich, an der Verbandsdeponie Rehestädt sowie bei der Ilmenauer Umweltdienst GmbH käuflich erworben werden. Besitzer einer Grünabfallkarte bekommen von unserem Vertragspartner HH-Kompostierung GmbH & Co. KG einen Rabatt von 10% für den Einkauf von gütegesichertem Kompost auf der Kompostieranlage Am Eich in Langewiesen – ausschließlich lose gesiebt. Alle anderen Produkte (Erdegemisch, Rindenmulch, Sackwaren), sind von dieser Reglung ausgenommen.
Auf der Kompostieranlage sowie der Verbandsdeponie Rehestädt sind weiterhin Kleinmengenanlieferungen von Grünabfällen auch ohne Grünabfallkarte möglich, allerdings künftig gegen eine Gebühr von 3,50 € pro Anlieferung (unter 200 kg). Werden größere Mengen angeliefert, wird der Grünabfall wie bisher gewogen und je nach Gewicht mit einer Gebühr von 35,00 € pro Tonne belegt.
Zu beachten ist, dass ab 2026 an den kommunalen Sammelstellen der Baum- und Strauchschnitt ausschließlich mit der Grünabfallkarte abgegeben werden kann. Eine Barzahlung ist hier nicht möglich.
Für die Gewerbetreibenden ist wie bisher jede Anlieferung gebührenpflichtig.

Die neuen Gebührensätze ab 01.01.2026

Das seit 2016 eingeführte Gebührensystem für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen, bestehend aus einer Festgebühr pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert, Leistungsgebühr für Restabfall (Leerungsgebühr) sowie Leistungsgebühr für Bioabfall (Behältergebühr), wird grundsätzlich beibehalten.

Die Festgebühr erhöht sich auf 37,80 € pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert und Jahr. Durch die Einführung der Gebühren für die Abholung von Sperrmüll und Elektro-Großgeräten sowie die Anlieferung von Grünabfällen konnte eine noch höhere Festgebühr verhindert werden.

Mit der Erhöhung der Leerungsgebühren für Restabfall schafft der Ilm-Kreis einen deutlichen Anreiz zur besseren Abfalltrennung und -sortierung und zur Reduzierung der Restabfallmengen. Entsprechend erhöht sich auch die Mindestgebühr Restabfall auf 12,92 € pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert und Jahr. Dies entspricht wie bisher 5 Liter Restabfall pro Einwohner und Woche bzw. 260 Liter pro Einwohner und Jahr.

Die Erhöhung der Behältergebühr für Bioabfall fällt geringer aus. Hiermit soll weiterhin der Anreiz geschaffen werden, eine Biotonne auch bei Vorhandensein eines Komposters auf dem Grundstück zu nutzen.

Für weitere Serviceleistungen der Abfallwirtschaft wie z. B. Containerservice, Behälterumtausch, Vollservice und schließlich auch für gebührenpflichtige Selbstanlieferungen auf den Entsorgungsanlagen wie z. B. Anlieferung von Bauabfällen und Altreifen kommt es ebenfalls zu einer Veränderung der Abfallentsorgungsgebühren.

Die kompletten ab 2026 geltenden Gebührensätze finden Sie in der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung, welche in diesem Amtsblatt des Ilm-Kreises veröffentlicht ist.
Ausführliche Informationen zu den angebotenen Leistungen, den Gebührensätzen sowie den Terminen zur Abfallentsorgung im Ilm-Kreis finden Sie im Sonderamtsblatt „Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis 2026“, welches voraussichtlich in der 50. Kalenderwoche an alle Haushalte und Gewerbetreibende im Landkreis verteilt wird.

Was Sie unter anderem wissen wollten:

Warum werden die Abfallbehälter im Ilm-Kreis nicht gewogen?

Eine Verwiegung der Behälter wird nur in ganz wenigen Landkreisen durchgeführt. Der Aufwand für die Installation und Wartung der Wiegetechnologie an den Fahrzeugen ist sehr hoch. Die hohen Kosten stehen derzeit nicht im Verhältnis zum Nutzen der Technologie und würden die Festgebühr weiter in die Höhe treiben. Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit der Abfälle ergeben sich durch eine Verwiegung nicht.

Warum werden ab 2026 die Abholungen von Sperrmüll und Elektro-Großgeräten sowie die Anlieferung von Grünschnitt gebührenpflichtig?

Alle Sondergebühren entlasten die Festgebühr, welche sonst deutlich höher ausgefallen wäre und erhöhen die Verursachergerechtigkeit. Die Kosten werden anteilig nicht mehr durch die Allgemeinheit finanziert. Wer die Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt, zahlt dafür zusätzlich die Sondergebühr.


Warum werden kinderreiche Familien z. B. mit Kleinkindern, bei denen viel Restabfall anfällt (z. B. Windeln) nicht entlastet?

Eine reduzierte Abfallgebühr bzw. eine Gebührenbefreiung nach Anzahl der Kinder ist nicht möglich, da aus rechtlichen Gründen keine sozialen Aspekte in einer öffentlichen Gebührensatzung für die Abfallentsorgung aufgenommen werden dürfen. Anreize über die Abfallgebühr kann nur derjenige erhalten, der Abfälle vermeidet oder verwertet. Wer das möchte, findet z. B. Alternativen zu den Einwegwindeln.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis
zurück nach oben drucken