Sonderabfallkleinmengensammlung im Ilm-Kreis
Ab Montag, dem 10. März 2025 ist das Schadstoffmobil wieder im Ilm-Kreis zur Annahme von Sonderabfallkleinmengen unterwegs. Die einzelnen Termine und Standzeiten für Ihren Wohnort erfahren Sie im Sonderamtsblatt „Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis 2025“, auf der Homepage www.aik.ilm-kreis.de sowie in der Abfall-App.
Sonderabfallkleinmengen müssen persönlich am Mobil abgegeben werden. Ein vorheriges Abstellen von Sonderabfällen an den Standplätzen ist ausdrücklich verboten.
Bei der Anlieferung am Schadstoffmobil sind alle Bürger aufgefordert, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten damit ein sachgemäßer Umgang mit den Abfällen bei dem Transport und der Beseitigung gewährleistet werden kann.
Pro Anlieferer werden maximal 100 kg Sonderabfall angenommen. Einzelbehältnisse dürfen 30 kg bzw. 25 Liter nicht überschreiten. Flüssigkeiten sind unbedingt in geschlossenen Gefäßen anzuliefern. Es gilt ein generelles Vermischungsverbot. Wandfarben (Dispersionsfarben) sind kein Sonderabfall. Diese bitte eintrocknen lassen und über den Restmüll entsorgen. Die Annahme von Wandfarben am Schadstoffmobil ist nicht vorgesehen.
Wer die Abgabezeiten in der Woche nicht nutzen kann, hat die Möglichkeit, die Sonderabfallkleinmengen am Schadstoffmobil am Samstag, dem 15. März 2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr am Wertstoffhof in Arnstadt bzw. am Samstag, dem 22. März 2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr am Wertstoffhof in Ilmenau abzugeben.
Gewerbliche und öffentliche Einrichtungen können die mobile Schadstoffsammlung im Ilm-Kreis ebenfalls zur Entsorgung nutzen. Wichtig ist die vorherige schriftliche Anmeldung beim Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis einen Monat vor der Sammlung. Bei größeren Mengen (100 bis 500 kg) kann die Entsorgung bei den vom Landkreis beauftragten Dritten laut deren Preisliste vereinbart werden.
Immer wieder kommt es vor, dass Sonderabfälle vor oder nach dem Termin am Standplatz ordnungswidrig abgestellt werden. Dabei besteht die Gefahr, dass Flüssigkeiten auslaufen und in das Erdreich dringen, schädliche Substanzen freigesetzt werden oder spielende Kinder mit giftigen oder explosiven Chemikalien in Kontakt kommen. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € belegt werden.
Der AIK bittet deshalb die Bevölkerung, die Augen offen zu halten. Wenn Sie beobachten, dass jemand Sonderabfälle wie z. B. Farbeimer, Flaschen mit Chemikalien, Batterien o. a. einfach am Straßenrand abstellt, dann informieren Sie bitte umgehend den AIK. Unter der Telefonnummer 03628 738-921 werden die Hinweise entgegengenommen.
Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis