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Datum: 29.11.2024

Steigende CO2-Bepreisung auch bei Müllverbrennung

Ab 2025 steigt die CO2-Bepreisung für Abfälle, die thermisch verwertet werden, von derzeit 45 €/Tonne auf 55 €/Tonne Abfall. Ab dem Jahr 2026 kann sie bis 65 €/Tonne Abfall steigen. Die CO2-Abgabe wird nicht auf den kompletten Brennstoff erhoben, sondern auf die darin enthaltenen fossilen Anteile. Somit variiert die Höhe der CO2-Abgabe je nach Abfallart. Organische Abfälle sind von der CO2-Bepreisung ausgenommen.

Trotz Warnung einiger Verbände innerhalb der Entsorgungswirtschaft wurde die nationale CO2-Bepreisung entsprechend dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Jahr 2024 auch für die Verbrennung von Abfällen eingeführt. Diese CO2-Abgabe erhöht die Kosten, die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Entsorgung der Abfälle aufbringen muss, erheblich. Unumstritten ist, dass die CO2-Abgabe auf die Verbrennung von Abfällen die Bürger und Unternehmen über die Müllgebühren belastet, ohne dass damit eine zusätzliche Leistung verbunden ist.

Aus diesem Grund ist es wichtig, den Anteil der Abfälle, die thermisch verwertet werden müssen, so gering wie möglich zu halten. Eine Maßnahme die besonders ins Gewicht fällt, ist die Reduzierung des Restabfalls. Sei es durch bewusstes Einkaufen, die Nutzung von Mehrwegbehältern, die Reparatur von defekten Artikeln und die richtige Abfalltrennung – diese Schritte helfen bereits, das eigene Restabfallaufkommen deutlich zu reduzieren und somit einer Gebührensteigerung entgegen zu wirken. Die Nutzung der Biotonne sorgt ebenfalls dafür, dass der Anteil von biogenen Wertstoffen im Restabfallbehälter abnimmt. Sie ist mit einer geringeren Gebühr als die Restabfalltonne verbunden und schont somit den eigenen Geldbeutel.


Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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