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Datum: 02.02.2022

Aktuelle Hinweise für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten während der Corona-Pandemie

Aus aktuellem Anlass möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) wichtige Hinweise zu einem fachgerechten und umweltbewussten Umgang mit Abfällen geben, welche während der Corona-Pandemie anfallen.

Derzeit werden immer mehr Corona-Schnelltests, welche im Handel erhältlich sind, durchgeführt. Doch wohin entsorgt man diese nach Gebrauch? Entsprechend einer Bund-/Länderempfehlung handelt es sich bei gebrauchten Schnelltests um Abfälle mit sehr geringen Virusmengen aufgrund der zu verzeichnenden wenigen positiven Tests. Im Test-Kit findet keine Vermehrung der Viren statt. Es geht daher von den gebrauchten Test-Kits kein Risiko aus, das einen besonderen Umgang mit diesen Abfällen erfordert. Somit können Schnelltests, die in privaten Haushalten, aber auch in anderen Bereichen wie z. B. in Schulen und Betrieben anfallen, mit dem Restabfall entsorgt werden. Gleiches gilt für gebrauchte Masken, diese gehören ebenfalls in den Restabfall. Allerdings sollten diese Abfälle vorher in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden.

Auf keinen Fall dürfen Masken oder Schnelltests über die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack entsorgt werden.

Für Bürger, die sich in Quarantäne-Haushalten befinden, infektionsverdächtig oder krank sind oder infektionsverdächtige bzw. kranke Personen pflegen, empfiehlt das Bundesumweltministerium (BMU) für die Entsorgung von Abfällen eine bestimmte Vorgehensweise, die sich an Empfehlungen und Hinweisen des Robert-Koch-Instituts (RKI) orientiert:

  • Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelbe Tonne, gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt. 
  • Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
  • Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.

Bei Einhalten dieser Verhaltensregeln ist durch die Entsorgung der Abfälle in einer Restmülltonne und die anschließende direkte thermische Behandlung des Restmülls in den Müllverbrennungsanlagen eine sichere Beseitigung gewährleistet

Für alle anderen privaten Haushalte, in denen keine infizierten Personen oder begründete Verdachtsfälle von Covid-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Dies ist jetzt besonders wichtig, da sich gegenwärtig mehr Menschen zuhause aufhalten und demzufolge dort auch mehr Abfall anfällt. Abfallvermeidung und Abfalltrennung sind also wichtiger als je zuvor.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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