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Datum: 22.03.2022

Die Wertstoffcontainerstandplätze sind keine Müllplätze

Die Wertstoffcontainerstandplätze im gesamten Kreisgebiet sind, wie es der Name schon sagt, für die Erfassung von Wertstoffen wie Papier/Pappe/Kartonagen, Leichtverpackungen aus Kunststoffen und Metallen sowie Glas eingerichtet worden. Dem aufmerksamen Bürger dürfte es nicht entgangen sein, dass in den letzten Monaten an einigen dieser Standplätze Container für Papier/Pappe/Kartonagen sowie Leichtverpackungen abgezogen wurden, teilweise wurden Standplätze versetzt, andere Standplätze sind komplett verschwunden. Doch warum diese Veränderungen?   

Trotz Bemühungen in der Vergangenheit, die illegalen Entsorgungen von Abfällen und die Vermüllung an den zentralen Sammelplätzen für Wertstoffe zu stoppen, zeichnet sich keine Besserung ab. In und vor allem neben den Containern werden zunehmend Abfälle aus dem Bau- und sonstigem Gewerbebereich, Sperrmüll, Sonderabfälle, Abfälle aus dem Küchenbereich sowie auch Kunststoffabfälle wie z. B. Plastikspielzeug, welche keine Verpackungen sind, gefunden. Die Verschmutzung des gesamten Stellplatzes durch illegale Ablagerungen von Abfällen neben den Behältern hat zur Folge, dass es den Entsorgungsunternehmen teilweise nicht möglich ist, die Wertstoffbehälter zu leeren.

Das Ergebnis dieser illegalen Entsorgungen sind aufwendige Beräumungen und Sonderentsorgungen auf Kosten der Allgemeinheit.


Ein großes Problem stellt zudem der offensichtliche Missbrauch der Standplätze durch einzelne Gewerbetreibende, welche große Mengen von Verpackungen sowie systemfremden Abfällen an den Sammelplätzen für Wertstoffe entsorgen, dar. Die Wertstoffcontainerstandplätze sind ausschließlich für Verkaufsverpackungen des privaten Endverbrauchers bzw. bestimmten gleichgestellten Gewerbetreibenden und Einrichtungen in haushaltsüblichen Mengen vorgesehen.

Aus gegebenem Anlass möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) alle Gewerbetreibenden nochmals auf das Verpackungsgesetz sowie die Gewerbeabfallverordnung hinweisen. Hersteller und Vertreiber von Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen sind dazu verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen.  Ist dies nicht möglich, können andere Firmen damit beauftragt werden, die Wertstoffe zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen.

Für alle gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen im Landkreis bietet der AIK ein umfangreiches Angebot zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung an. Dieses Angebot reicht von der Möglichkeit zur Selbstanlieferung an den Entsorgungsanlagen des Ilm-Kreises bis zum Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung mit einer regelmäßigen Abfuhr von Abfallbehältern. Im letzteren Fall können neben den Restabfallbehältern auch Abfallbehälter für Papier/Pappe sowie Leichtverpackungen in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei genutzt werden. Wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an den AIK. Die über die Bereitstellung haushaltsüblicher Mengen hinausgehenden Mengen sind unter der Maßgabe des Verpackungsgesetzes und der Gewerbeabfallverordnung zu entsorgen.

Unser Anspruch ist es, das Erfassungssystem für Wertstoffe umfangreich zu erhalten. Dies kann aber nur gelingen, wenn wir illegalen Ablagerungen an den Wertstoffstandplätzen entgegenwirken. Alle Bürger des Ilm-Kreises sind aufgerufen, bei Beobachtungen von illegalen Entsorgungen an den Containerstandplätzen die Informationen an die Untere Abfallbehörde des Landratsamtes Ilm-Kreis unter Tel. 03628 738-695/696 weiterzuleiten. Ordnungswidrige Ablagerungen oder Fehlbefüllungen der Wertstoffcontainer können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Was in die Wertstoffbehälter entsorgt werden darf und was nicht, ist in der jährlich neu erscheinenden Broschüre „Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis“, im Internet unter www.aik.ilm-kreis.de sowie in der Abfall-App nachzulesen. Auch telefonische Anfragen bei der Abfallberatung des Ilm-Kreises werden gern unter Telefon 03628 738-921 beantwortet.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis AIK

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