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Datum: 02.03.2020

Warnung vor aktueller illegaler Sammlung im Ilm-Kreis

Aus aktuellem Anlass warnt der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis vor einer im Landkreis gegenwärtig stattfindenden illegalen Sammlung.
Gemäß der Ankündigung: „…Wir nehmen alles was sie nicht brauchen“ werden alte elektrische
Geräte, stillgelegte Kraftfahrzeuge, Autoteile, Autoreifen, zum Teil sogar gefährliche Abfälle und alles, was unter Umständen noch irgendwie profitabel ist, gesammelt. Die in die Briefkästen verteilten Handzettel sind mit Rechtschreibfehlern versehen und enthalten weder Firmenadresse noch
Telefonnummer. Ob die auf den Zetteln behauptete Nationalität der Sammler („…ungarische Familie …“) stimmt, ist nicht bekannt und für die Beurteilung der Sachlage auch nicht relevant.
Die Qualität dieses Aufrufes zur Sammlung sollte eigentlich jeden schon darauf schließen lassen, um was für eine Art von Sammlung es sich handelt.
Erfahrungsgemäß werden nicht alle bereitgestellten Abfälle mitgenommen sondern wenn überhaupt nur wenige „profitable“ Stücke. Der Rest bleibt am Straßenrand liegen und gibt meistens Anlass zu Verdruss und Ärger.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis unterstützt derartige Aktionen nicht, zumal sie ohne Absprache oder vertragliche Regelungen mit dem Ilm-Kreis durchgeführt werden. Nicht nur die öffentliche
Ordnung und Sicherheit werden durch die zurückgelassenen Abfälle beeinträchtigt, es ist auch nicht
sichergestellt, dass die eingesammelten Altgeräte und anderen Abfälle einer ordnungsgemäßen und
schadlosen Entsorgung zugeführt werden. Vielfach finden sich, als im Nachhinein unbrauchbar
erwiesene Altgeräte, oder anderes im Straßengraben wieder.
In der Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises ist geregelt, dass Abfälle welche der
Überlassungspflicht unterliegen, der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen sind und nur zu den vom Landkreis bekannt gegebenen Terminen bereitgestellt werden dürfen. Wer
hiergegen verstößt handelt ordnungswidrig im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung. Zudem stellt die Inanspruchnahme der öffentlichen Gehwege i. d. R. eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, für die die gemeindlichen Ordnungsämter zuständig sind. Die Bereitstellung stellt somit in doppelter Hinsicht eine Ordnungswidrigkeit dar.
Aus den genannten Gründen sollten Sie keine Geräte oder andere Abfälle zu den mit Handzettel
angekündigten Sammlungen bereitstellen. Bereits hinausgestellte Altgeräte/Gegenstände sind
unverzüglich zurückzunehmen.
Der Landkreis führt zweimal jährlich unentgeltliche Elektronikschrottsammlungen durch. Des
Weiteren können auch die stationären Abgabestellen genutzt werden. Die Termine für die
Elektronikschrottsammlungen finden Sie im aktuellen Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis oder im Internet unter www.aik.ilm-kreis.de. Weiterhin kann E-Schrott einschließlich Kühlgeräte an den beiden Wertstoffhöfen
in Arnstadt (Werkstatt des Marienstift Arnstadt, Am Kesselbrunn 46 b) und
in Ilmenau (Ilmenauer Umweltdienst GmbH, Ratsteichstraße 2)
sowie an der Müllumladestation Wolfsberg und der Deponie Rehestädt ohne zusätzliche Gebühren abgegeben werden.

Wenn Ihnen derartige Sammelaktionen bekannt werden, informieren Sie bitte unverzüglich den
Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis unter
Telefon: 03628 738-921 oder E-Mail: aik@ilm-kreis.de).
Vielen Dank.

Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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