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Datum: 23.04.2015

Teilnahme an dubioser Sammlung für Elektrogeräte kann mit Bußgeld enden

Häufig findet man im Briefkasten Handzettel, mit denen teilweise dubiose „Firmen“ ankündigen, im Landkreis u. a. alte elektrische Geräte, Schrott, Alttextilien, Autoteile, Autoreifen und sogar Fenster zu sammeln. Für den Bürger ist es meist nicht erkennbar, ob die Firma ihre Sammlung vorher nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz beim Thüringer Landesverwaltungsamt angezeigt hat und somit die Sammlung statthaft ist. In der Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises ist geregelt, dass Abfälle, welche der Überlassungspflicht unterliegen, der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen sind. Wer hiergegen verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung. Aus diesem Grund dürfen keine elektrischen Geräte zu den mit Handzettel angekündigten Sammlungen bereitgestellt werden. Auch bei anderen Abfällen sollte man die Umstände genau prüfen. 

Die Handzettel der gewerblichen Sammler enthalten oft weder die Adresse noch eine Telefonnummer. Eine ordnungsgemäße Sammlung ist hier nicht zu erwarten. Oftmals werden gewerblichen Sammlungen zum gleichen Zeitpunkt wie die halbjährlich vom Ilm-Kreis durchgeführten E-Schrottsammlungen angekündigt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb unterstützt derartige Aktionen nicht. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die eingesammelten Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung zugeführt werden.

Die gewerbliche Sammlung von Elektrogeräten ist nicht statthaft. Elektrogeräte müssen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – also dem Landkreis - angedient werden. Dieser verwertet die Geräte teilweise selbst bzw. stellt sie zur Abholung durch die Hersteller zum Zweck der Verwertung bereit.

Häufig finden auch Sammlungen von Schrott und Alttextilien statt. Erfahrungsgemäß werden vor allem beim Schrott nicht alle bereitgestellten Abfälle mitgenommen, sondern nur wenige „profitable“ Stücke. Der Rest bleibt am Straßenrand liegen und beeinträchtigt die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Bei Sammlungen von Alttextilien empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis, sich vorzugsweise an den Sammlungen gemeinnütziger Organisationen zu beteiligen. 

In allen Städten und Gemeinden des Landkreises finden zweimal jährlich Sammlungen für Elektroschrott statt. Die Termine und Stellplätze sind im Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis aufgeführt und können im Internet unter www.aik.ilm-kreis.de nachgelesen werden. Weiterhin kann Elektroschrott und Schrott an den beiden Wertstoffhöfen in Arnstadt und Ilmenau gebührenfrei abgegeben werden. 

Bei Fragen hilft die Abfallberatung des Ilm-Kreises unter Telefon 03628 738-921.

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