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Datum: 16.12.2014

Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff

Seit Mai 2014 werden im Ilm-Kreis stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff als Modellversuch getrennt erfasst und verwertet.

Was sind stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff? Alle haushaltsüblichen Gebrauchsgegenstände, die keine Verpackungen sind und aus PE (Polyethylen) bzw. PP (Polypropylen) bestehen, fallen unter diesen Begriff. Darunter zählen z. B.

- Wäschekörbe, Klappboxen
- Kinderbadewannen
- Eimer, Kanister (keine Schadstoffbehälter), Gießkannen
- Küchensiebe, Schüsseln
- Fässer, Wannen, Regentonnen
- Blumenkästen, Blumentöpfe, Pflanzenschalen
- Getränkekisten, Aufbewahrungsboxen
- Gartenmöbel, Sonnenschirmständer
- Kinderspielzeug ohne Metalle und elektronische Bauteile

Die Erfassung dieser Kunststoffe erfolgt auf beiden Wertstoffhöfen in Arnstadt (Werkstatt für behinderte Menschen, Marienstift, Kesselbrunn 46 b) und Ilmenau (Ilmenauer Umweltdienst GmbH, Ratsteichstraße 2).

Die Kunststoffe müssen restentleert, sauber und ohne Metallanteil sein und dürfen keine Fremdanhaftungen aufweisen. Größere Kunststoffe, wie z. B. Fässer, Regentonnen und Gartenmöbel müssen auf eine Kantenlänge von ca. 80 cm zu zerkleinert werden.

Schadstoffkanister, Artikel aus PVC, Acryl, Gummi, Schaumstoffe und Styropor werden nicht angenommen.

Bisher wurden im Ilm-Kreis von Mai 2014 bis 01. Dezember 2014 ca. 17 Tonnen stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff gesammelt und verwertet.

Hintergrund für die getrennte Erfassung der stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff ist § 14 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), welcher vorschreibt, dass ab 01. Januar 2015 Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings getrennt zu sammeln sind, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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