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Datum: 23.04.2015

Sammlung stoffgleicher Nichtverpackungen aus Kunststoff

Seit 2014 werden auf den beiden Wertstoffhöfen des Ilm-Kreises in Arnstadt und Ilmenau sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff im Rahmen eines Modellversuches angenommen. Dabei handelt es sich um haushaltsübliche Gebrauchsgegenstände, die mit PP und PE gekennzeichnet und keine Verkaufsverpackungen sind. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 18 Tonnen Kunststoffe erfasst und einer stofflichen Verwertung zugeführt. Die Kunststoffe können von den Bürgern des Ilm-Kreises gebührenfrei am Wertstoffhof in Ilmenau (Ilmenauer Umweltdienst GmbH, Ratsteichstraße 2) und Arnstadt (Werkstatt des Marienstift, Am Kesselbrunn 46 b) in separat bereitgestellte Container entsorgt werden. Die Wertstoffhöfe haben Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr und am Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Versuch wird zunächst bis Jahresende 2015 durchgeführt. Ab 2016 ist vorgesehen, die getrennte Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff in der Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises zu regeln. 

Folgende stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff werden z. B. angenommen: Wäschekörbe, Klappboxen, Kinderbadewannen, Eimer, Kanister (keine Schadstoffbehälter), Gießkannen, Küchensiebe, Schüsseln, Fässer, Wannen, Regentonnen, Blumenkästen, Blumentöpfe, Pflanzenschalen, Getränkekisten, Aufbewahrungsboxen, Gartenmöbel, Sonnenschirmständer, Kinderspielzeug ohne Metalle und elektronische Bauteile und sonstige sortenreine Nichtverpackungsabfälle aus PP und PE.

Nicht angenommen werden u. a. Artikel aus PVC, Rollläden, Kabelkanäle, Plansch- und Schwimmbecken, Bälle, Schlauchboote, Zelte, Agra- und Silofolien, Abdeckplanen und Transportfolien, Artikel aus Gummi, Styropor, Isoliermaterial, Plexiglas, Bedachungen, Schaumstoffe, Teppich, Teppichleisten, Artikel aus Acryl, Hängeschränke, WC-Brille, WC-Deckel, Video- und Musikkassetten, Disketten, Tonerkassetten, Kunststoffordner, Schreibtischunterlagen, Mousepad, Hartschalenkoffer, Schulranzen, Rucksäcke, Taschen, Kindersitze für Auto bzw. Fahrrad, Gartenmöbel aus Polyrattan, Ski, Snowboards, Skischuhe, Skateboards und Rollerskates.

Alle Kunststoffe, die angenommen werden, müssen restentleert, sauber und ohne Metallanteil sein und dürfen keine Fremdanhaftungen aufweisen. Größere Kunststoffe, wie z. B. Fässer, Regentonnen und Gartenmöbel sind auf eine Kantenlänge von ca. 80 cm zu zerkleinern. 

Grundlage für die getrennte Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Hier ist u. a. geregelt, dass Kunststoffabfälle zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln sind, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

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