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Datum: 20.08.2019

Sonderabfallkleinmengen müssen persönlich am Mobil abgegeben werden

Ab dem 03. September 2019 ist im Ilm-Kreis wieder das Schadstoffmobil zur Annahme von Sonderabfallkleinmengen unterwegs. Die einzelnen Termine und Standzeiten für Ihren Wohnort erfahren Sie in der Broschüre „Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis 2019“, auf der Homepage www.aik.ilm-kreis.de sowie in der Abfall-App.
Um den weiteren sachgemäßen Umgang mit den Abfällen bei dem Transport und der Beseitigung sicherzustellen, sind einige Anforderungen bei der Anlieferung zu beachten. Sonderabfallkleinmengen müssen persönlich am Mobil abgegeben werden. Ein vorheriges Abstellen von Abfällen ist verboten! Pro Anlieferer werden maximal 100 kg Sonderabfall angenommen. Einzelbehältnisse dürfen 30 kg bzw. 25 Liter nicht überschreiten. Flüssigkeiten sind unbedingt in geschlossenen Gefäßen anzuliefern. Es gilt ein generelles Vermischungsverbot. Eingetrocknete Farben gehören nicht zur Sonderabfallkleinmengensammlung, sie können gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden. Flüssige Wandfarben bitte mit geöffnetem Deckel eintrocknen lassen und anschließend über den Restabfall entsorgen.
Gewerbliche und öffentliche Einrichtungen können die mobile Schadstoffsammlung im Ilm-Kreis ebenfalls zur Entsorgung nutzen. Wichtig ist die vorherige schriftliche Anmeldung beim Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis einen Monat vor der Sammlung. Das ist notwendig, damit durch die oftmals großen Mengen ausreichend Platz auf dem Mobil eingeplant werden kann und nicht einzelne Anlieferer auf den nächsten Sammeltermin verwiesen werden müssen. Bei größeren Mengen (100 bis 500 kg) kann die Entsorgung bei den vom Landkreis beauftragten Dritten laut deren Preisliste vereinbart werden.

Leider hat es in den vorangegangenen Sammlungen in einigen Ortschaften Probleme gegeben. Wenn das Mobil zur festgelegten Zeit am Standplatz ankommt, stehen teilweise bereits Berge von Sonderabfällen dort. Die Abfallbesitzer sind weit und breit nicht zu sehen. Besonders gefährlich wird es, wenn z. B. Säuren oder Laugen einfach am Straßenrand abgestellt werden. Es besteht die Gefahr, dass Flüssigkeiten auslaufen, schädliche Substanzen freigesetzt werden oder spielende Kinder mit giftigen oder explosiven Chemikalien in Kontakt kommen. Das ist kein Kavaliersdelikt mehr, hier kann es sich um eine Straftat handeln!
Sonderabfallkleinmengen dürfen deshalb nicht einfach abgestellt werden, sondern müssen persönlich dem Personal des Schadstoffmobiles am festgelegten Standplatz und zur angegebenen Uhrzeit übergeben werden. Wer die Abgabezeiten in der Woche nicht nutzen kann, hat an jeweils zwei Samstagen im Jahr die Möglichkeit, die Sonderabfallkleinmengen am Mobil am Wertstoffhof in Arnstadt bzw. Ilmenau abzugeben.
Der AIK bittet die Bevölkerung, die Augen offen zu halten. Wenn Sie beobachten, dass jemand Sonderabfälle wie z. B. Farbeimer, Flaschen mit Chemikalien, Batterien o. a. einfach am Straßenrand abstellt, dann informieren Sie den AIK. Unter der Telefonnummer 03628 738-921 werden die Anzeigen entgegengenommen.


Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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