Gebührenerhöhung für die Abfallentsorgung im Ilm-Kreis ab 2026 aufgrund gestiegener Kosten
Abschluss der Kalkulationsperiode
Die aktuelle Gebührenkalkulation endet zum 31.12.2025 und der Ilm-Kreis muss seine Abfallgebühren für die kommenden Jahre neu kalkulieren. Die zurückliegenden Jahre konnten ohne Verlustvortrag realisiert werden, allerdings sind mittlerweile die Rückstellungen des Abfallwirtschaftsbetriebes Ilm-Kreis (AIK) aufgebraucht. Die Ist-Kosten liegen in nahezu allen Bereichen derzeit bereits deutlich über dem Ansatz der letzten Gebührenkalkulation. Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, d. h. der Ilm-Kreis darf keine Gewinne und soll keine Verluste generieren.
Gründe für Kostenerhöhungen
Die Abfallgebühren im Ilm-Kreis konnten trotz umfassender Leistungen über viele Jahre sehr günstig angeboten werden und bewegten sich im mitteldeutschen Vergleich im absolut untersten Bereich. Leider ist jetzt auch bei uns eine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Ist-Kosten sind in nahezu allen Bereichen gegenüber der letzten Abfallgebührenkalkulation deutlich gestiegen, was in der anstehenden Kalkulation sowie bei der Gestaltung der künftigen Abfallwirtschaft- sowie Gebührensatzung berücksichtigt werden muss. Faktoren wie die allgemein gestiegene Inflation, gesetzliche Klimaschutzmaßnahmen, die Einbeziehung der thermischen Verwertung von Abfällen in den CO2-Handel, die Erhöhung der LKW-Maut sowie Tarifanpassungen für Personal werden einen deutlichen Einfluss auf die künftigen Abfallentsorgungsgebühren haben. Auch höhere Preise im Ergebnis bei Neuausschreibungen der Entsorgung von Restabfall u. a. Abfällen sowie höhere Kosten für die Deponierung von nicht brennbaren Abfällen auf der Verbandsdeponie Rehestädt führen dazu, dass die Gebühren für die Entsorgung von Abfällen im Ilm-Kreis ab 2026 angehoben werden müssen.
Allein die CO2-Abgabe, welche entsprechend dem Brennstoffemissionshandelsgesetz des Bundes seit 2024 auch für Abfälle zur thermischen Verwertung erhoben wird, führt im Ilm-Kreis zu einer Kostenerhöhung von mindestens 600.000 €/Jahr. Diese Kosten werden in den nächsten Jahren weiter steigen, ohne dass dafür eine erkennbare Leistung dahintersteckt.
Fortschreibung der Konzeption
Am 25. Juni 2025 hat der Kreistag des Ilm-Kreises einen Teil der Fortschreibung der Konzeption für die künftige Gestaltung der Abfallwirtschaft beschlossen. Das seit 2016 eingeführte Gebührensystem für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen, bestehend aus einer Festgebühr pro Einwohner bzw. Einwohnergleichwert, Leistungsgebühr für Restabfall (Leerungsgebühr) sowie Leistungsgebühr für Bioabfall (Behältergebühr) wird grundsätzlich beibehalten.
Um den bisherigen Service bei der Abfallentsorgung entgegen aller Preissteigerungen aufrecht erhalten zu können sowie die Festgebühr zu entlasten, hat der Kreistag mehrheitlich entschieden, einige bisher gebührenfreie Leistungen gebührenpflichtig zu stellen. Gleichzeitig wird mit den Maßnahmen eine höhere Verursacher- und Gebührengerechtigkeit erreicht. Mehrkosten werden dort zugeordnet, wo eine Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Geplante Veränderungen
Konkret bedeutet dies, dass aufgrund ständig steigender Verwertungskosten künftig die gebührenfreie Einzelanlieferung von Grünabfallkleinmengen auf den Entsorgungsanlagen und kommunalen Sammelstellen entfällt. Für die Entsorgung von Grünabfällen wird ab dem 01.01.2026 eine gebührenpflichtige Grünabfallkarte eingeführt, mit welcher Privathaushalte mehrmals im Jahr bis zu 2 m³ pro Anlieferung Grünabfälle abgeben können. Auf der Kompostieranlage sowie der Verbandsdeponie Rehestädt sind weiterhin Einzelanlieferungen ohne Grünabfallkarte möglich, allerdings künftig nur noch gegen Gebühr. An den kommunalen Sammelstellen kann der Baum- und Strauchschnitt ab 2026 ausschließlich mit der Grünabfallkarte abgegeben werden. Die Grünabfallkarte gilt jeweils für ein Kalenderjahr und kann ab Ende 2025 erstmalig im Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis sowie an den Entsorgungsanlagen käuflich erworben werden. Gewerbliche Einrichtungen können Grünabfälle wie bisher ausschließlich gebührenpflichtig an den Anlagen anliefern.
Als weiterer Schritt in Richtung Gebührengerechtigkeit und zur Entlastung der Festgebühr wird ab dem nächsten Jahr eine Sondergebühr bei Abholung von Sperrmüll sowie Elektrogroßgeräten vom Grundstück eingeführt. Die Selbstanlieferung von Sperrmüll bis 1 m³ pro Einwohner durch Privathaushalte aus dem Ilm-Kreis wird nicht verändert und somit weiterhin 2-mal jährlich gebührenfrei möglich sein. Auch die Selbstanlieferung von Elektrogeräten bleibt wie bisher gebührenfrei.
Mit einer weiteren Maßnahme – der Erhöhung der Leerungsgebühr für Restabfall – muss der Ilm-Kreis einen deutlichen Anreiz zur besseren Abfalltrennung und -sortierung schaffen und damit die Restabfallmengen reduzieren. Diese Gebührenanpassung ist erforderlich, um die Mehrkosten vor allem bei der thermischen Restabfallbehandlung abzufedern.
Wie geht es weiter?
Eine konkrete Höhe der Gebühren, gültig ab 2026, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Ohne die Einführung der Sondergebühren sowie der Erhöhung der Leerungsgebühr für Restabfall würde die Festgebühr erheblich steigen. Damit würden auch jene Haushalte belastet, die keinen Grünabfall entsorgen müssen, keine Sperrmüllentsorgung beantragen und durch konsequente Abfalltrennung weniger Restabfall verursachen. Demzufolge sollen durch die Sondergebühren diejenigen Haushalte entlastet werden, die die entsprechenden Leistungen nicht bzw. weniger in Anspruch nehmen. In Zukunft wird es noch wichtiger werden, Abfälle zu trennen und die zahlreichen Angebote zur Verwertung von Abfällen im Landkreis zu nutzen. Je seltener Sie die Restmülltonne zur Leerung bereitstellen, desto geringer fallen die Leerungsgebühren für Restabfall für Ihr Grundstück aus.
Die Änderungen in der Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung werden voraussichtlich in der Kreistagssitzung im November 2025 beschlossen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis wird weiterhin im Amtsblatt des Ilm-Kreises und auf der Homepage www.aik.ilm-kreis.de darüber informieren.
Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis