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Datum: 04.11.2022

Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten mit Coronavirus

Es infizieren sich wieder mehr Menschen mit dem Coronavirus.  Deshalb ist es für Haushalte, in denen eine Corona-Infektion aufgetreten ist, wichtig, einige Dinge bei der Abfallentsorgung zu beachten. Einerseits sollen Abfälle umweltgerecht gesammelt und entsorgt werden, andererseits ist es bei der Abfallentsorgung erforderlich, andere Personen in der Umgebung sowie die Müllwerker vor einer Infektion zu schützen. Aus diesem Grund möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) einige Hinweise zum Umgang mit Abfällen aus Haushalten, in denen eine Corona-Infektion vorliegt, geben.

Corona-Schnelltests, welche im Handel erhältlich sind, werden zu Hause, am Arbeitsplatz oder auch in der Freizeit durchgeführt. Doch wohin entsorgt man diese nach Gebrauch? Im Test-Kit findet keine Vermehrung der Viren statt. Es geht daher von den gebrauchten Test-Kits kein Risiko aus, das einen besonderen Umgang mit diesen Abfällen erfordert. Somit können Schnelltests, die in privaten Haushalten, aber auch in anderen Bereichen wie z. B. in Schulen und Betrieben anfallen, mit dem Restabfall entsorgt werden. Die Verpackung aus Papier kann zum Altpapier gegeben werden. Die Plastikverpackungen gehören in die gelbe Tonne/den gelben Sack.

Gebrauchte medizinische Mund-Nasen-Masken oder FFP2-Masken gehören in den Restabfall. Auf keinen Fall dürfen Masken oder Schnelltests über die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack entsorgt werden.

Für Bürger, die sich in Quarantäne befinden, infektionsverdächtig oder krank sind oder infektionsverdächtige bzw. kranke Personen pflegen, empfiehlt das Bundesumweltministerium (BMU) für die Entsorgung von Abfällen eine bestimmte Vorgehensweise, die sich an Empfehlungen und Hinweisen des Robert-Koch-Instituts (RKI) orientiert:

  • Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelbe Tonne, gelber Sack) und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
  • Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher oder Mund-Nasen-Masken werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
  • Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.

Bei Einhalten dieser Verhaltensregeln ist durch die Entsorgung der Abfälle in einer Restmülltonne und die anschließende direkte thermische Behandlung des Restmülls in den Müllverbrennungsanlagen eine sichere Beseitigung gewährleistet

Für alle anderen privaten Haushalte, in denen keine infizierten Personen oder Personen bei denen ein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus besteht leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Dies ist jetzt besonders wichtig, da sich gegenwärtig mehr Menschen zuhause aufhalten und demzufolge dort auch mehr Abfall anfällt. Abfallvermeidung und Abfalltrennung sind also wichtiger als je zuvor.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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