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Datum: 19.07.2022

Drohende CO2-Bepreisung auf Müllverbrennung

Derzeit warnen u. a. Verbände innerhalb der Entsorgungswirtschaft vor der Einführung einer CO2-Bepreisung in der thermischen Restabfallbehandlung. Hintergrund ist der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein neues Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Mit dem BEHG will die Bundesregierung die angestrebte Bepreisung der CO2-Emissionen aus der Müllverbrennung ab 2023 vorziehen. Nach Angaben des Umweltministeriums laufen derzeit noch innerhalb der Bundesregierung Abstimmungen darüber, ob die CO2-Bepreisung vorzeitig erhoben werden soll. Eine endgültige Entscheidung ist hierzu noch nicht getroffen worden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist sich sicher, dass in dessen Folge Kostensteigerungen bei der Entsorgung eintreten werden und mit steigenden Abfallgebühren zu rechnen ist. Eine CO2-Sondersteuer auf Müll, der in privaten Haushalten anfällt, würde nur zusätzliche Kosten verursachen, ohne die erhoffte Klimaschutzwirkung zu entfalten. Laut VKU würde ein CO2-Preis auf die Entsorgung von Siedlungsabfällen, wie von der Bundesregierung ab 2023 geplant, perspektivisch eine vierköpfige Großstadtfamilie mit mindestens 50 Euro im Jahr zusätzlich belasten.

Die Hauptbrennstoffe wie Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl werden bereits seit dem 01.01.2021 mit der CO2-Steuer bepreist und machen das Tanken und Heizen seitdem teurer. Im Kern muss daher von einer verdeckten Steuererhöhung gesprochen werden. Eine klimaschützende Lenkungswirkung wird nicht erreicht. Kritiker befürchten vielmehr verstärkt Anreize zur Abfallverbringung ins Ausland.

Auch im Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes Ilm-Kreis (AIK) wurde in seiner jüngsten Sitzung am 29. Juni 2022 Unverständnis über die angekündigte CO2-Bepreisung von Abfallbrennstoffen durch die Bundesregierung geäußert. Dieses Vorhaben sowie die derzeitigen Kostensteigerungen, welche auch vor der Abfallentsorgung keinen Halt machen, können die bisherige Stabilität der Abfallentsorgungsgebühren gefährden.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis

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