Neue Regelung bei Anlieferungen von Abfällen kleiner 200 kg
Ab dem 01.01.2016 wird bei Kleinanlieferungen kleiner 200 kg zur Ablagerung bzw. zur Behandlung sowohl an der Müllumladestation des Ilm-Kreises (Deponiegelände Wolfsberg) als auch auf der Verbandsdeponie Rehestädt eine Pauschalgebühr erhoben. Diese Regelung macht sich aufgrund von Änderungen im Mess- und Eichgesetz sowie in der Mess- und Eichverordnung erforderlich.
Die Pauschalgebühr richtet sich nach der Zuordnung der Abfallschlüsselnummern entsprechend der Abfallverzeichnis-Verordnung zu den Gebührengruppen aus § 5 Abs. 1 der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises vom 26. November 2015.
Bei Einzelanlieferungen von Kleinmengen über 1 m³ und einem Gewicht von unter 200 kg auf der Kompostieranlage des Ilm-Kreises wird eine Pauschalgebühr von 2,00 Euro Grünabfall (§ 6 Abs. 3 der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung). Bis 1 m³ bleibt die Anlieferung von Grünabfall gebührenfrei.
Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis