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Datum: 05.12.2016

Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis jetzt als Sonderamtsblatt

Ab dem 29. November wurde der Leitfaden der Abfallwirtschaft 2017 an alle Haushalte und Gewerbetreibende im Ilm-Kreis verteilt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (AIK) präsentiert das aktuelle Informationsblatt in diesem Jahr in einer anderen Form. Aus der bisherigen Broschüre ist eine Sonderausgabe des Ilm-Kreis-Amtsblattes geworden.

Die Umstellung des Gebührensystems im Landkreis sowie eine große Vielzahl damit verbundener Informationen hat der AIK zum Anlass genommen, die Abfallwirtschaft in einer neuen anschaulichen Form darzustellen.

In dem Sonderamtsblatt sind umfangreiche Informationen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis enthalten. Auch die Abfallentsorgungstermine 2017 für Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackungen, E-Schrott und Sonderabfall sind ebenfalls in dieser Ausgabe zu finden. Neu ist, dass die Termine jetzt übersichtlich nach den einzelnen Abfallfraktionen sortiert und entsprechend farblich gekennzeichnet dargestellt sind. So können Verwechslungen ausgeschlossen werden. Die bisherige Aufteilung in verschiedene Exemplare entfällt. In einer Ausgabe sind alle Entsorgungstermine der Städte und Gemeinden des Ilm-Kreises für das Jahr 2017 enthalten.

Neben dem Formular für die Anmeldung privater Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung, dem Formular SEPA-Lastschriftmandat sowie dem Formular zur gebührenpflichtigen Containerbestellung wurden zwei Antragsformulare neu aufgenommen, das Formular zur Anmeldung für gewerbliche Einrichtungen an die öffentliche Abfallentsorgung sowie das Formular zur Beantragung des Vollservice. Die Anträge zur gebührenfreien Sperrmüllentsorgung sowie E-Schrottabholung sind nach wie vor nicht in der Broschüre abgedruckt, diese werden nur an den jeweiligen Grundstückseigentümer gemeinsam mit dem Gebührenbescheid versendet.

Weiterhin ist eine Übersicht „Sammeleinrichtungen für Abfälle im Bringsystem“ enthalten, in welcher die Entsorgungswege einiger ausgewählter Abfallarten dargestellt sind.

Sollten einzelne Haushalte oder Gewerbetreibende das Sonderamtsblatt des Ilm-Kreises nicht erhalten haben, sind die Informationen auch im Internet unter www.aik.ilm-kreis.de abrufbar.

Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis
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